Änderungen bei der Steuer und den Sozialabgaben 2014

Im kommenden Jahr wird es für die Bundesbürger einige Änderungen bei den Steuern und Abgaben geben. Nicht jede davon ist erfreulich, wie unsere Liste zu den Änderungen bei der Steuer sowie den Abgaben 2014 zeigt.

Grundfreibetrag 2014

Zum 1. Januar des kommenden Jahres steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer. Bislang liegt dieser bei 8.130 Euro, ab Januar 2014 wird dieser auf 8.354 Euro erhöht. Damit soll das Existenzminimum gesichert werden. Bis zum Erreichen dieses Grundfreibetrags müssen keine Steuern gezahlt werden, Einkommenssteuer fällt damit nicht an. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags kommt es zudem zu einer steuerlichen Entlastung der Steuerzahler, die über diesem Betrag Einkommen versteuern müssen. Laut Postbank liegt die maximale Steuerentlastung, welche durch die Erhöhung des Grundfreibetrags erzielt werden kann bei 47 Euro, hierin bereits enthalten ist der Solidaritätszuschlag.

Steuern auf Alterseinkünfte 2014

Ab Januar 2014 steigt die Besteuerung der Renten. Der steuerpflichtige Anteil steigt dabei von bislang 66 Prozent auf 68 Prozent. Für die Rentner bedeutet dies, dass nur noch 32 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben, dies gilt jedoch nur für die erste volle Bruttojahresrente und für Rentnerjahrgänge, die ab kommendem Jahr erstmals Rente beziehen. Bestandsrentner sind nicht von der steigenden Rentenbesteuerung betroffen, bei ihnen bleibt der bislang festgesetzte Rentenanteil, der steuerfrei ist, weiter bestehen.

Vorsorgeaufwendungen 2014

Die Vorsorgeaufwendungen für das Alter, die steuerlich absetzbar sind, steigen in 2014 auf 78 Prozent an. Dies bedeutet: sowohl für die Rürup-Rente (= Basisrente) wie auch Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese sind für Alleinstehende bis zu 15.600 Euro und für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner bis zu 31.200 Euro im Jahr. Dabei wird jedoch von Arbeitnehmern, die in die RV einzahlen, der Arbeitgeberanteil, der steuerfrei ist, abgezogen von den Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet: Alleinstehende haben einen Steuervorteil von maximal 6.552 Euro beim Grenzsteuersatz von 42 Prozent.

Betriebliche Altersvorsorge 2014

Wer in eine Betriebliche Altersvorsorge einzahlt, der kann in 2014 mehr sparen als bisher. Der Grund dafür ist einfach: auf kommendes Jahr steigt der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet: die bis zu vier Prozent des Bruttogehalts, die aus der Gehaltsumwandlung in die Betriebliche Altersvorsorge wandern, steigen durch die Erhöhung der Bemessungsgrenze von bislang 2.784 Euro auf 2.856 Euro an.

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 2014

Das Jahr 2014 bedeutet höhere Sozialabgabe für Besserverdiener. Da die Beitragsbemessungsgrenzen auch bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigen, müssen höhere Beiträge gezahlt werden von den Bundesbürgern, die ein höheres Einkommen haben. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen dabei in Westdeutschland jeweils auf 5.950 Euro und damit um 150 Euro, im Osten Deutschlands jeweils auf 5.000 Euro.

Gesetzliche Krankenversicherung 2014

Wie in den anderen Versicherungen der Gesetzlichen Sozialversicherung, so steigt auch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung 2014 die Beitragsbemessungsgrenze. Bislang lag diese in der GKV bei 3.937,50 Euro monatlich, ab 1. Januar kommenden Jahres steigt diese wichtige Grenze dann auf 4.050 Euro, dies entspricht einem Jahreseinkommen von 48.600 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV steigt 2014 von bisher 52.200 Euro auf 53.550 Euro Bruttoeinkommen im Jahr. Angestellte, deren Einkommen bereits ein Jahr oberhalb dieser Pflichtgrenze liegt, können sich entweder privat krankenversichern oder aber freiwilliges Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse werden.

Grunderwerbssteuer 2014

Ab kommendem Jahr steigt die Grunderwerbssteuer in gleich vier Bundesländern an. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Bremen und Berlin steigt die Steuer zum Erwerb von Grund, ab 1. Januar 2014 müssen Immobilienkäufer in diesen Ländern mehr als noch 2013 bezahlen. Dabei steigt die Grunderwerbssteuer 2014 in Niedersachsen und Bremen immerhin noch moderat, um 50 Basispunkte auf dann 5,0 Prozent statt wie derzeit noch 4,5 Prozent. Teurer wird es in Berlin, hier steigt die Grunderwerbssteuer im kommenden Jahr um gleich das Doppelte und damit 100 Basispunkte an, von bisher noch 5,0 Prozent auf dann 6,0 Prozent. Und richtig teuer wird es für die Immobilienkäufer in Schleswig-Holstein: hier liegt die Steuer derzeit noch bei 5,0 Prozent, hoch geht dann um gleich das Dreifache wie in Bremen und Niedersachsen und damit um 150 Basispunkte auf ab Januar 6,5 Prozent.

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