Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben 2021

Das neue Jahr bringt wieder einige Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben mit sich. Das betrifft beispielweise den steuerlichen Grundfreibetrag, aber auch die Einkommensgrenze für die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) und den Soli. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 9.744 Euro
  • Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 16.956 Euro, bei Kapitalerträgen wird der Solidaritätszuschlag weiter abgezogen
  • Die Einkommensgrenze für die NV-Bescheinigung steigt auf 10.581 Euro bzw. 21.162 Euro

Grundfreibetrag 2021

Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem Einkommen nicht versteuert werden muss. Er wurde 1996 eingeführt und soll helfen, das Existenzminimum abzusichern. 2021 wurde er erneut erhöht. In diesem Jahr liegt er bei 9.744 Euro (2020: 9.408 Euro).

Kinderfreibetrag 2021

Ebenfalls erhöht hat sich der Kinderfreibetrag. Auch er dient zur steuerlichen Entlastung. 2021 liegt der Kinderfreibetrag bei 5.748 Euro.

Solidaritätszuschlag 2021

Für viele Bürgerfällt zudem der Solidaritätszuschlag weg. Die Freigrenze wird hier von 972 (Alleinstehende) auf 16.956 Euro angehoben. Für gemeinsam Veranlagte steigt die Freigrenze auf 33.912 Euro. Wichtig für Sparer: Bei Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent weiterhin abgezogen.

Sparer- und Arbeitnehmerpauschbetrag 2021

Weder auf- noch abwärts geht es beim Sparer- und beim Arbeitnehmerpauschbetrag. Hier bleiben die Grenzen seit Jahren stabil. Das bedeutet konkret: Auch 2021 liegt der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende bei 801 Euro, für Verheiratete bei 1.602 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag liegt bei glatten 1.000 Euro.

Nichtveranlagungsbescheinigung 2021

Die Einkommensgrenze für die Nichtveranlagungsbescheinigung ist hingegen erneut gestiegen. Betrug sie im Jahr 2020 für Alleinstehende noch 10.245 Euro, sind es nun 10.581 Euro. Für Verheiratete wurde die Einkommensgrenze 2021 auf 21.162 Euro angehoben.

Steuern auf Alterseinkünfte 2021

In diesem Jahr stieg der steuerpflichtige Anteil anders als in den Vorjahren nicht um zwei Prozentpunkte, sondern um einen. Damit liegt er nun bei 81 Prozent. Der Rentenfreibetrag sank 2021 auf 19 Prozent.

Grundrente 2021

Geringverdiener dürfen sich außerdem über die Grundrente freuen. Allerdings setzt sie voraus, dass mindestens 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt wurden. Schulausbildung oder Zeiträume, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt.