Bankenunion kommt – Kleinsparer bleiben verschont

Die Bankenunion wird kommen, dies wurde nun vom EU-Parlament beschlossen – und dies mit einer eindeutigen Mehrheit von 570 gegen 88 Stimmen. D. h. in Zukunft wird es einen EU-weit einheitlichen Abwicklungsmechanismus für taumelnde Banken und die Mitgliedsstaaten geben und diese müssen nicht mehr ihr eigenes Süppchen bei der Bankenabwicklung kochen.

Eigentümer und Gläubiger müssen zahlen

In Zukunft werden Steuerzahler bei der Abwicklung von Banken mit Liquiditätsproblemen nicht mehr oder zumindest nicht mehr zu tief wie bisher in die Tasche greifen müssen. Stattdessen sieht die gestern vom Europäischen Parlament beschlossene Bankenunion vor, dass vorher die Eigentümer der Banken, die Bankengläubiger sowie die Anleger selbst zu Kasse gebeten werden. Das bedeutet, dass damit auch klarer ist, wer letztlich in Zukunft haftbar gemacht wird, wenn eine Bank ins Straucheln gerät und abgewickelt werden muss. Bei den Bankenrettungen in Zypern war dies noch unklar, und es sah eine ganze Zeitlang erst einmal so aus, als müssten alle Sparer bluten und nicht nur die Vermögenden.

Sparer haften nur über der Sicherungssumme

Letztlich kam es bei den zypriotischen Banken dann jedoch so, wie es letztlich auch auf dem Papier steht: Einlagen bis zu einer Summe von 100.000 Euro je Kunde sind sicher. Anlagen darüber hinaus wurden in Zypern prozentual belangt, Anlagen unter dieser Sicherungssumme dann doch nicht angetastet. Wie hoch ist die Einlagensicherung in den EU-Mitgliedsstaaten Genau dies floss jetzt letztlich auch in die Bankenunion ein: Kleinsparer haften bis zu dieser Summe nicht für strauchelnde Banken, ab dieser Summe jedoch können sie anteilig belangt werden, wenn es zu einer Bankenabwicklung kommt.

Klarheit für Anleger

Damit bekommen Anleger auch endlich die Klarheit, die dringend nötig war, um in Zukunft auch besser mit Einlagen planen zu können. Wer weniger als 100.000 Euro auf der hohen Kante hat, kann damit weiter beruhigt schlafen, die anderen Anleger werden sich überlegen müssen, wo und wie sie ihr Geld anlegen wollen und werden. Informationen über die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung Dabei wird es wohl auch endlich eine verstärkte Rolle spielen, wie es um die Solidität der Banken bestellt ist und nicht nur auf die Höhe der Zinsen ankommen, welche diese für ihre Einlagen bieten. Für Anleger wird dies möglicherweise auch bedeuten, endlich bewusster hinzusehen, bei welcher Bank sie ihr Geld anlegen und nicht nur auf Lockzinsen und verstärkte Werbung bestimmter Banken zu achten – und gegebenenfalls darauf reinzufallen.

Abwicklungsfonds wird nach und nach vergemeinschaftet

Doch neben den Einlagen der Kunden, den Eigentümern und den Gläubigern werden auch die Staaten der Euro-Zone möglicherweise zahlen müssen bei Bankenabwicklungen – wenn die restlichen Beträge eben doch nicht reichen. Deshalb sieht die Bankenunion einen Abwicklungsfonds vor, in den die 18 Euroländer in den kommenden acht Jahren insgesamt 55 Milliarden Euro einzahlen müssen. Nach dem Ablauf von zwei Jahren werden 60 Prozent der im Abwicklungsfonds befindlichen Beträge vergemeinschaftet, das heißt, das Geld steht nicht nur für die Banken des einzahlenden Landes zur Verfügung, sondern für alle Länder der Euro-Zone. In den auf die zwei Jahre folgenden acht Jahre werden dann die restlichen 40 Prozent vergemeinschaftet werden. Vorrang vor dem Griff in den Abwicklungsfonds hat bei der Bankenunion jedoch der Griff in die Taschen der Bankeigentümer, der jeweiligen Gläubiger und der Anleger mit Anlagesummen, die über den bereits oben genannten 100.000 Euro liegen.

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