Nach Greensill-Pleite: Reform der Einlagensicherung zieht sich hin

Nach der Greensill-Pleite kündigte der Bankenverband BdB eine Reform der freiwilligen Einlagensicherung an. Eigentlich sollte bis Herbst 2021 eine Einigung gefunden werden. Nun ziehen sich die Verhandlungen bis Dezember hin. Zwei Punkte stehen bei der Reform im Fokus.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Eine Einigung zur Reform der Einlagensicherung des BdB soll bis Dezember 2021 stehen
  • Geklärt werden muss unter anderem, bis zu welcher Höhe der Schutz künftig gelten soll
  • Ausgelöst wurde der Reform-Prozess durch die Pleite der Greensill Bank

Um diese Fragen wird gerungen

Diese beiden Fragen gilt es bei der Reform zu klären [1]:

  • Wer kann künftig noch den Schutz der freiwilligen Einlagensicherung für sich beanspruchen?
  • Bis zu welchem Betrag wird die private Einlagensicherung künftig gelten?

Darüber hinaus stehen das Risikomanagement die Kultur des Prüfungsverbandes zur Debatte. „Ich bin zuversichtlich, dass wir ein gutes Ergebnis erreichen, aber Sorgfalt geht hier vor Schnelligkeit, das haben wir immer betont“, kommentiert Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer beim Bankenverband die Verzögerung. Selbst wenn sich der Vorstand bis Dezember aber auf eine Reform einigt, mit einer Umsetzung in diesem Jahr ist nicht mehr zu rechnen. Die juristische Prüfung dürfte sich bis 2022 hinziehen.

Hintergrund

Einlagen bei deutschen Banken unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro je Kunde. Darüber hinaus bieten viele Institute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung an. Beim Einlagensicherungsfonds des BdB gilt derzeit eine Obergrenze von 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank je Kunde.

Auch Einlagen bei der Greensill Bank waren über den Einlagensicherungsfonds des BdB geschützt. Nach deren Pleite musste der BdB Entschädigungszahlungen in Höhe von etwa drei Milliarden Euro leisten. Der Fall löste die Reformbestrebungen aus.

Weiterführender Link:

[1] Handelsblatt – Bis Jahresende soll die Reform der Einlagensicherung stehen