Keine Abgeltungssteuer auf Zinsen mehr
Grund für die Erwägung der Abschaffung der Abgeltungssteuer, die Schäuble auf dem Jahreskongress der Steuerberater in München bekräftigte, ist der vorgesehene internationale Austausch von Steuerdaten. Dieser würde es ermöglichen, Kapitalerträge ohne Ausnahmen zu erfassen. „Der automatische Informationsaustausch bietet uns die Chance, diese Entscheidung von damals neu zu bedenken und gegebenenfalls auch neu zu gestalten“, so Schäuble.[1] Schäuble ergänzte jedoch: „Wir werden das für die Zinsen und ähnliche Einkünfte machen können, wir werden das nicht machen können für Dividenden.“ Eine Abschaffung der Abgeltungssteuer für Dividenden gilt als kompliziert, weil es vermutlich dazu führen würde, dass Fahrten zu Hauptversammlungen und Depotgebühren wieder von der Steuer abgesetzt werden könnten. Dies war jedenfalls vor der Einführung der Steuer möglich.Abgeltungssteuer von Beginn an unter Kritik
Die Abgeltungssteuer wurde 2009 vom damaligen Finanzminister Peer Steinbrück eingeführt. Seither werden Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Man erhoffte sich, dass durch die Pauschale weniger Reiche ihr Kapital ins Ausland schaffen und so trotz des niedrigeren Steuersatzes die Steuereinnahmen nicht weniger würden. Stattdessen sanken die Einnahmen durch die Abgeltungssteuer seit der Einführung kontinuierlich. Einige Parteien wie die Grünen sind außerdem der Meinung, die Steuer würde Reiche begünstigen und sei darum ungerecht. Das Einkommen der Bürger wird bei der Pauschale nicht berücksichtigt. Zudem werden Kapitalerträge gegenüber Arbeitseinkünften begünstigt.[2]Vorstoß Brandburgs ohne Erfolg
Erst im Mai 2017 lehnte der Bundesrat einen Antrag des Landes Brandenburg ab, die Abgeltungssteuer abzuschaffen. Auch Zinsen und Dividenden sollten demnach nach der Höhe des Einkommens gestaffelt werden. „Mit dem heutigen Tag bleibt die Privilegierung von Besserverdienenden mit großen Vermögen und hohen Einkünften für Kapitalerträge gegenüber den Beziehern anderer Einkünfte erst einmal bestehen“, kommentierte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke die Ablehnung. [3] Für Sparer gilt bis auf Weiteres also, dass auf ihre Kapitalerträge – also auch auf die Zinsen – die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig wird. Umso wichtiger ist es, beim Tages- oder Festgeld auf hohe Zinsen zu achten. Hier werden Sparer beispielsweise beim Flexgeld24 der französischen Oney Bank fündig.Weiterführende Links [1] Handelsblatt – Abgeltungsteuer auf Zinsen könnte kippen [2] n-tv – Wie gerecht ist die Abgeltungssteuer? [3] Welt – Brandenburg scheitert mit Vorstoß gegen Abgeltungssteuer