Abgeltungssteuer und niedrige Zinsen bringen Steuerverluste mit sich

Eingeführt wurde die Abgeltungssteuer wohl aus einem einzigen Grund: mehr Steuergelder in die Staatskassen zu spülen. Dass dieser“Trick“ nicht funktionierte, zeigen die Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium, welche die  „Neue Osnabrücker Zeitung“ heute zum Besten gab. www.bankofscotland.deDer Einbruch der Steuern auf Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und Geschäften mit Wertpapieren ist gewaltig. Gleich um 3,7 Milliarden Euro brachen die Steuereinnahmen damit im vergangen Jahr ein, im Jahr 2009, dem Jahr, in dem die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, hatte es bereits einen Rückgang um 1,1 Milliarden Euro gegenüber dem (noch abgeltungssteuer-freien Jahr 2008) gegeben. Die Abgeltungssteuer bringt damit Steuerverluste statt Steuermehreinnahmen mit sich. Doch die im Jahr 2009 neu eingeführte Steuer ist nicht allein das Problem. Durch die niedrigen Zinsen auf Spareinlagen, egal ob Sparbuch oder Festgeld, Tagesgeldkonten oder Sparbriefe fehlt dem Fiskus Geld. Doch die niedrigen Zinsen für das Ersparte sind nicht ganz hausgemacht. Durch den seit Mai 2009 im Keller liegenden Leitzins, der für die gesamte Euro Zone gilt, sind zugleich die Tagesgeldzinsen und Festgeldzinsen in den Keller gegangen – und bewegen sich seitdem kaum mehr von der Stelle, sind eher noch mehr gesunken im Laufe der Zeit. Die DSTG, die Deutsche Steuergewerkschaft, fordert angesichts des starken Rückgangs bei den Steuereinnahmen auf Kapitaleinträge eine Abkehr von der Abgeltungssteuer. Der DSTG-Vorsitzende Dieter Ondracek machte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ deutlich: „Die Reform ist eindeutig nach hinten losgegangen.“ Die Abgeltungssteuer wurde auf Januar 2009 eingeführt, und setzt sich zusammen aus 25 Prozent Steuer plus Solidaritätszuschlag plus eine gegebenenfalls abzuführende Kirchensteuer. Der Sparerfreibetrag liegt mittlerweile bei nur noch 801 Euro für Alleinstehende, bei 1.602 Euro für Verheiratete und wird nur durch Antragsstellung über einen so genannten Freistellungsauftrag für Kapitalerträge gewährt.

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