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Vor Jahresende noch an den Freistellungsauftrag denken!

Die Abgeltungssteuer greift den Sparern und Anlegern hierzulande tief in die Taschen. 25 Prozent auf Kapitalerträge, darunter fallen natürlich auch die Zinsen für Tagesgeldkonten und Festgelder, plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer – das ist eine ganze Menge, die der Staat an Steuern für den Ertrag aus Kapitalanlagen erhält. Vor Jahresende noch an den Freistellungsauftrag denken! weiterlesen
 

Freistellungsauftrag rechtzeitig zum Jahresende beantragen und ändern

Für Kapitalanlagen werden Jahr für Jahr Zinsen fällig, und die Abgeltungssteuer, die darauf gezahlt werden muss, ist nicht ohne. Mit 25 Prozent plus Kirchensteuer plus Solidaritätsbeitrag kommt schnell ein „nettes“ Sümmchen für das Finanzamt zusammen Freistellungsauftrag rechtzeitig zum Jahresende beantragen und ändern weiterlesen