1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert
Zugegeben, die Werbung von Prokon klang immer gut. Hohe Zinsen für in das Unternehmen investierte Genussrechtskapital. Ddas in einer Zeit, in der die Zinsen für Festgeldkonten und andere Spareinlagen immer weiter sanken. 75.000 Anleger hatten sich dazu entschlossen, Genussrechte von Prokon zu erwerben. Bis das Unternehmen nach langem Gerede und fadenscheinigen Durchhalteparolen Insolvenz anmelden musste, weil das Geld nicht mehr reichte, um die gekündigten Verträge zu bedienen.Surftipp: Was sind Genussrechte?
Ein dunkles Kapitel mehr in der deutschen Wirtschaftsgeschichte
Gestern fand in der Messehalle von Hamburg eine der größten Gläubigerversammlungen in der Geschichte der deutschen Wirtschaft statt. Ebenso Rodbertus versuchte, seinen Einfluss weiter zu halten und mit an Bord zu bleiben. Der Strich durch die Rechnung, welchen er dann bekam, muss umso schwerer wiegen. 15.000 Gläubiger durften nach einem Beschluss des Amtsgerichts Itzehoe ihre Stimmrechte nicht ausüben. Sowohl die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wie auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hatten einen Antrag gestellt, die Stimmen dieser Gläubiger zu annullieren. Diese wollten ihre Stimmrechte nicht selbst ausüben, sondern hatten sie an die „Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft von Prokon“ übertragen. Die vollmundig klingende Arbeitsgemeinschaft wurde – und hier ist der Knackpunkt zu finden, welche das Amtsgericht zu seinem Beschluss führte – geführt von einem engen Vertrauten von Carsten Rodbertus, Alfons Sattler. Diese Interessenkollision war zu offensichtlich, weshalb die Stimmrechte entzogen wurden.Rodbertus aussichtsloser Kampf gegen die Realität
Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW und Vertreter von Prokon-Gläubigern dazu: „Die Herrn Sattler erteilten Vollmachten sind rechtswidrig und werden deshalb in der Gläubigerversammlung nicht berücksichtigt“. Ein herber Schlag, der tief saß. Rodbertus hat damit seinen letzten möglichen Einfluss in das Insolvenzverfahren verloren, nachdem schon die wiederholten Stiche gegen Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin nicht die gewünschte Wirkung gebracht hatten. Damit ist das Ende des Herrn Rodbertus bei Prokon eingeläutet, doch für ihn ist die ganze Sache möglicherweise noch lange nicht beendet. Der Gründer des Windparkfinanzierers Prokon muss sich inzwischen der Tatsache stellen, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Unter anderem ist dabei von Insolvenzverschleppung die Rede, doch der Sumpf könnte noch tiefer sein wie bisher gedacht.Gab es ein Schnellballsystem bei den Prokon Genussrechten?
Einer der wichtigen Punkte im Verfahren gegen Carsten Rodbertus wird sein: Hat er, obwohl die Insolvenz des Unternehmens bereits absehbar war, weiter Genussrechte verkauft? Damit wäre, wenn das Strafverfahren bis zum Ende betrieben und von den Richtern dann entsprechend entschieden wird, nicht nur eine Insolvenzverschleppung gegeben, sondern möglicherweise ein Schneeballsystem.Surftipp: Wie Genussscheine funktionieren?
Auch Madoff wurde blind vertraut
Das betrügerische System des ehemaligen NASDAQ-Chefs brach zusammen, der Milliardenbetrug flog auf. Madoff wurde zu 150 Jahren Gefängnis verurteilt. Zur Höhe des Schadens gibt es nach wie vor widersprüchliche Angaben, Bernard L. Madoff selbst gab an, es würde sich um 50 Milliarden Dollar handeln, veranschlagt wurden zu Prozessbeginn 65 Milliarden Dollar Schaden. Der Milliardenbetrüger hatte dabei nach außen hin ein Bild von sich aufgebaut, das dem eines Wohltäters und Menschenfreundes entsprach, wodurch viele Anleger, darunter auch Wohltätigkeitsorganisationen und viele Prominente, ihr Geld Madoff anvertrauten. Ob Rodbertus wirklich so tief drinsteckt wie einst Madoff werden die Gerichte klären müssen. Sollte er aber wirklich die Finanzlücken im Unternehmen mit der Vergabe neuer Genussrechte gestopft bzw. den Versuch dazu unternommen haben, ist der Gedanke an ein Schnellballsystem nicht weit hergeholt. Die Ähnlichkeiten zu Madoff sind dabei nicht von der Hand zu weisen, trat doch auch der Prokon-Gründer redegewandt und charismatisch auf, weshalb viele Anleger ihm immer noch glaubten und ihn auch vehement in der Öffentlichkeit verteidigten, während das Unternehmen längst mit dem Rücken zu Wand stand.Prokon wird saniert – ohne Rodbertus
Die Geschichte des Windparkfinanzierers wird weitergehen. Die stimmberechtigten Gläubiger haben einer Sanierung zugestimmt, unter dem von Rodbertus verhassten Insolvenzverwalter Penzlin. Damit werden sie laut Angaben von Sdk-Vorstand Daniel Bauer vorerst auf einen großen Teil ihres angelegten Geldes verzichten müssen. Im „Handelsblatt“ wird Bauer entsprechend zitiert: „Zunächst müssen die Anleger bei dieser Variante vermutlich auf 40 bis 50 Prozent ihrer Forderungen verzichten“, so Bauer. „Nach der Sanierung können sie über ihre Unternehmensbeteiligung aber einiges zurückerhalten und im Laufe von fünf bis zehn Jahren auch mit einer Rückzahlung von 100 Prozent rechnen“, macht Bauer den Anlegern Hoffnung. Wird am Ende doch noch alles gut werden? Anders als beim Schneeballsystem des Herrn Madoff besteht bei Prokon die Möglichkeit, das Ruder mit einer straffen Sanierung noch einmal herum zu reißen. Dabei könnten, wenn das Sanierungskonzept Erfolg haben wird, 300 der derzeit 450 bei Prokon Mitarbeiter langfristig weiterbeschäftigt werden.Genussrechte sind weder Festgelder noch Aktien!
Vielleicht wird das düstere Kapitel Prokon eine Lehre sein für Anleger, nicht nur auf die hohe Rendite zu schielen, sondern zugleich auf die Risiken zu achten, welche die Anlage in Genussrechte mit sich bringt.- Genussrechte sind keine Festgeldanlagen, welche über die Einlagensicherung abgesichert sind, sondern Festzinsanlagen, bei denen es keine Absicherung gibt. Da kann die Werbung für solche Genussrechte noch so toll klingen, dennoch bleiben sie nicht abgesicherte Anlageprodukte.
- Genussrechte sind auch keine Aktien. Während Aktien gekaufte Anteile an einem Unternehmen darstellen, erwirbt ein Anleger bei Genussrechten keinen Unternehmensanteil, sondern leiht diesem Geld und erwirbt mit den Genussrechten einen Schuldschein.
Surftipp: Woran erkenne ich sichere Geldanlagen?