Was wusste die BaFin über die drohende Prokon-Pleite?

Wie das „Handelsblatt“ heute exklusiv berichtet, war „die Finanzaufsicht BaFin bereits vor fünf Jahren über Probleme“ bei den Fonds von Prokon informiert. Laut der Wirtschaftszeitung soll ein Briefwechsel vorliegen, aus dem dies deutlich wird. Was wusste die BaFin über die drohende Prokon-Pleite, dies ist nun die Frage, deren Antwort zahlreiche weitere Fragen aufwerfen dürfte. 2009 ging es laut Handelsblatt bei dem Briefwechsel darum, dass Prokon „dringend frisches Geld einsammeln musste, um damit alte Anleger auszuzahlen“. Das dürfte letztlich auch bedeuten, dass das Geschäftsmodell des Windparkfinanzierers bereits dort auf sehr wackligen Füßen gestanden hat – und dennoch wurde noch jahrelang weiter munter für die hohen Zinsen für Genussrechte geworben. Dies riecht, so muss man es von außen betrachtet leider sagen, nach einem Schneeballsystem. Die alten Anleger erhalten ihre Zinsen, da neue Anleger ihr Geld in das Unternehmen investieren. So ist der Geldfluss gewährleistet – und so lange immer wieder neue Anleger investieren, läuft der Laden auch. Zumindest so lange, wie mehr Geld reinfließt, als an die alten Anleger, die ihre Zinsen haben wollte, rausfließt. Genau hier aber scheint das Kartenhaus Prokon endgültig zusammengekracht zu sein. Wie andere Schneeballsysteme eben, die früher oder später genau an diesen Schwachpunkt kommen und dann das Zeitliche segnen. Und mit sich das letzte Geld der Anleger nehmen, das noch übrig ist. Warum die BaFin nicht eingegriffen hat? Sie redet sich laut „Handelsblatt“ raus: „Die Finanzaufsicht teilt auf Anfrage mit, ihr seien „von Gesetzes wegen die Hände gebunden“, solange keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betrieben werden.“ Doch ist es wirklich so einfach? Dies werden in den kommenden Jahren wohl die Gerichte prüfen müssen, hinsichtlich einer möglichen Verschleppung der Insolvenz bei Prokon oder gar betrügerischer Absicht, obwohl klar war, dass die Zinsen nicht mehr ausgezahlt werden können. Und auch hinsichtlich der Tatsache, wo und wie die BaFin möglicherweise versagt hat, wo sie hätte handeln müssen und wo ihr vielleicht tatsächlich die Hände gebunden waren per Gesetz. Und dies dürfte wohl auch ein Wink mit einem großen Zaunpfahl sein in Richtung des Gesetzgebers, der nun gefragt ist, wie er sich die zukünftige Regulierung des Grauen Kapitalmarkts eigentlich vorstellt. Einfach Verbote bestimmter Anlageprodukte auszusprechen, dürfte kaum die Lösung sein, viel wichtiger wäre eine deutlichere Regelung der Aufgaben der BaFin auch gerade in diesem wichtigen Bereich der Geldanlage.

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