Den Freistellungsauftrag für 2011 nicht vergessen!

Die Zeit verfliegt wieder wie im Sturm, und das Jahresende naht. Ein guter Grund, seine Versicherungspolicen  durchzuchecken, um auch alles noch seine Richtigkeit und Wichtigkeit hat – und auch ein guter Grund, an den Freistellungsauftrag für 2011 zu denken.

Immer wieder vergessen Sparer diese wichtige Sache, die ihnen dabei hilft, jährlich hunderte von Euro an Abgeltungssteuer zu sparen. Immerhin macht der Sparerpauschbetrag pro Jahr 801 Euro aus für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare. Diese Zinsen nicht von der Steuer abzusetzen, wären bare Geschenke an das Finanzamt.

Dabei ist es eigentlich ganz einfach, einen Freistellungsauftrag zu stellen. Bei der Bank, bei der man ein Sparkonto, ein Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto, ein Depot oder Ähnliches führt, ist ein Formular auszufüllen. In diesem Formular wird dann eingetragen, wie viele Zinsen steuerfrei geltend gemacht werden sollen. Der Freistellungsauftrag wird dann von der Bank an das jeweilige Finanzamt weitergereicht, die Abgeltungssteuer wird dann nicht geltend gemacht – oder nur für den Zinsertrag, der über der angegebenen Summe liegt.

Freistellungsaufträge können dabei auch auf mehrere Banken verteilt werden, insgesamt darf die Summe der freigestellten Zinsen den Sparerpauschbetrag jedoch nicht überschreiten. Wer jetzt noch einen Freistellungsauftrag für 2011 stellen möchte, muss sich übrigens beeilen. Es reicht nicht, diesen am 31. Dezember zu stellen, da an diesem Tag in der Regel keine Bankgeschäfte mehr getätigt werden. Und: seit diesem Jahr muss im Freistellungsauftrag die individuelle Steueridentifikationsnummer (kurz Steuer-ID genannt) angegeben werden, was unbedingt nachgeholt werden sollte, auch bei bereits bestehenden Freistellungsaufträgen. Ein frühzeitiges Handeln ist hier immer besser, dann weiß man auch, dass die Sache durch ist und kann sich zum Jahresende hin um die anderen Dinge des Lebens kümmern.

Und wer den Freistellungsauftrag noch für 2011 gestellt hat, der muss im kommenden Jahr nur dann noch daran denken, wenn sich etwas ändert, ein neues Sparkonto angelegt wird oder eine Eheschließung ansteht. Denn: Freistellungsaufträge sind zeitlich unbegrenzt gültig! Daher bieten wir Ihnen auch hier ein Formular zum Download an, mit welchem Sie ihre Freistellungsaufträge verwalten können.

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