Ende Juni veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) die Methodologie zur Datenerhebung für ESTER. Damit ist ein weiterer Schritt hin zur Einführung des europäischen Geldmarktzinses getan. Er soll künftig Zinsmanipulationen verhindern.
Referenzzins der Europäischen Zentralbank
ESTER steht für „Euro Short Term Rate“. Er soll aus allen Bank-Transaktionen errechnet werden, die im Rahmen der Geldmarktstatistik gemeldet wurden. Der geplante Termin für die Einführung ist im Oktober 2019. ESTER soll den EONIA (Euro OverNight Index Average) ersetzen und eine Alternative zu den Referenzzinssätzen LIBOR (London Interbank Offered Rate) und zum EURIBOR werden (European Interbank Offered Rate).
Surftipp: Zum Tagesgeldvergleich
Am 28.06.2018 hat die EZB eine Methodologie zur Datenerhebung für ESTER veröffentlicht. Außerdem wurde Banken der Pre-ESTER zur Verfügung gestellt. Er wird genauso berechnet wie ESTER und ermöglicht den Banken, ESTER bereits vor der offiziellen Einführung zu testen.
Zinsmanipulationen sollen verhindert werden
Hintergrund für die Einführung von ESTER sind Zinsmanipulationen, die von Banken in großem Maßstab an LIBOR und EURIBOR durchgeführt wurden. Der LIBOR beispielweise ist der Mittelwert der Zinssätze, die 12 bis 18 Großbanken jeden Tag bekanntgeben. Er ist wichtig für das Interbankengeschäft, betrifft aber auch Privatkunden, denn der LIBOR wird bei der Berechnung von Kreditzinsen herangezogen.
2012 bestätigte sich, dass die Barclays Bank den LIBOR manipuliert hatte. Der Zins, den sie weitergegeben hatte, war frei erfunden. Weitere Banken, die der Manipulation verdächtigt wurden, waren beispielweise die UBS, die Royal Bank of Scotland und die Rabobank.
Sie einigten sich mit England und den USA auf Strafzahlungen. Barclay zahlte 360 Millionen Euro, die Royal Bank of Scotland 455 Millionen Euro, die Schweizer UBS 1,2 Milliarden Euro und die Rabobank 774 Millionen Euro.
Surftipp: Zum Festgeldvergleich
Weiterführende Links
EZB – Methodik zur Datenerhebung für ESTER
SZ – EU-Kommission verhängt Rekordstrafe im Libor-Skandal