Stellungnahme der Bundesregierung zur Europäischen Einlagensicherung

Abgeordnete der FDP haben die Bundesregierung um eine Stellungnahme zur Europäischen Einlagensicherung gebeten. Unter anderem geht es bei den Fragen um den Zeitplan und die Bestrebungen bei der Risikoreduktion. Nun hat die Bundesregierung geantwortet.

154 Wirtschaftsprofessoren warnen vor Europäischer Einlagensicherung

Darum geht es: Die Bankenunion der EU soll drei Säulen haben. Eine ist die europaweite Bankenaufsicht, die zweite Säule der Europäischen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) und die dritte der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM). Im Rahmen von ESM soll eine gemeinsame europäische Einlagensicherung (EDIS) geschaffen werden.

Doch das stößt bei vielen Experten auf Kritik. So warnten im Mai 2018 154 Wirtschaftsprofessoren in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wenn die Einlagensicherung für Bankguthaben wie geplant vergemeinschaftet wird, werden auch die Kosten der Fehler sozialisiert, die Banken und Regierungen in der Vergangenheit begangen haben.“ [1]

Kritik gab es auch vom deutschen Bankenverband. Die Europäische Zentralbank (EZB) drängt hingegen auf eine baldige Umsetzung.

Frank Schäffler, Christian Dürr und Katja Hessel von der FDP nahmen die Kritik an EDIS zum Anlass, eine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen.

Zeitplan für die Einführung

Ihre erste Frage lautete: „Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei den politischen Verhandlungen über eine Europäische Einlagensicherung?“ [2]

Die Antwort der Bundesregierung lautete: „Die Bundesregierung vertritt die Position, dass im Einklang mit dem Fahrplan des Rates zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 (ECOFIN-Roadmap) vor dem Beginn politischer Verhandlungen zu einer europäischen Einlagensicherung (EDIS) zunächst ein substantieller weiterer Risikoabbau im Bankensektor erfolgen muss.“

Besonders konkret ist das nicht. Zunächst müssen die Risiken beseitigt werden, erst dann ist die Bundesregierung bereit, über die Europäische Einlagensicherung zu verhandeln.

Abbau des Risikos

Darüber hinaus wurde die Bundesregierung gefragt, wie sie die bisherigen Bestrebung, das Risiko zu reduzieren, bewertet.

Hierbei lobt die Bundesregierung, „dass die allgemeine Ausrichtung für große Banken einen Mindestwert für nachrangige Verlustpuffer in Höhe von 8 Prozent der Bilanzsumme vorsieht. Diese Puffer müssen von Banken sukzessive aufgebaut werden. In der allgemeinen Ausrichtung ist vorgesehen, dass die 8 Prozent-Mindestanforderung im Regelfall im Jahr 2024 erfüllt werden muss.“

Es müssen aber noch weitere Schritte unternommen werden. Dazu zählen neben dem Bankenpaket:

  • Die Mindestharmonisierung des Insolvenzrechts vor allem in Bezug auf den Abbau notleidender Kredite
  • Der Abbau und die Vermeidung künftiger notleidender Kredite
  • Die regulatorische Behandlung von Staatsschulden in Bankbilanzen

„Hierbei müssen Fortschritte in allen genannten Bereichen erzielt werden. “

Ein eindeutiges „Ja, aber“

In Bezug auf die Kritik der 154 Professoren heißt es, die Bundesregierung setze sich für eine Lösung ein, die die richtige Balance zwischen europäischer Solidarität auf der einen Seite und Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten auf der anderen Seite wahre.

Am Schluss der Stellungnahme heißt es dann noch einmal:

„Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass Voraussetzung für den Beginn politischer Verhandlungen zu einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung eine substanzielle, weitergehende Reduktion der Bankrisiken ist. Es bedarf eines noch ambitionierteren Abbaus vorhandener und der Vermeidung zukünftiger notleidender Kredite, einer Verbesserung der Effizienz von Insolvenzregimen, soweit erforderlich, und des Aufbaus hinreichender Verlustpuffer bei Banken.“

Mit anderen Worten: Die Bundesregierung ist für eine Europäische Einlagensicherung. Wie sie genau aussehen soll, lässt sie jedoch offen. Zuerst müssen die Risiken reduziert werden.

Für Sparer heißt das, für sie wird sich auf absehbare Zeit nichts an der Einlagensicherung ändern. Sowohl in Deutschland auch als in allen Ländern der EU gilt eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Kunde. Dadurch können Sparer ohne große Abstriche in Bezug auf die Sicherheit von den Konditionen ausländischer Banken profitieren, etwa vom Tagesgeld der schwedischen Nordax Bank, das mit 0,70 Prozent p.a. verzinst ist und auf dem Einlagen in einer Höhe von 950.000 SEK (91.701 Euro) geschützt sind (Stand jeweils 07.2018).


Weiterführende Links

[1] FAZ – Der Euro darf nicht in die Haftungsunion führen!

[2]Bundestag – Drucksache 19/3076