Anlegermesse Invest 2017: Erneut Kritik an EU-Einlagensicherung

Auf der Anlegermesse Invest 2017 wurde erneut Kritik an einer europaweiten Einlagensicherung geäußert. Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon verwies im Rahmen der Podiumsdiskussion „Einlagensicherung: Wie viel ist sie wirklich wert?“ darauf, dass durch eine EU-Einlagensicherung die Einlagen deutscher Sparer gefährdet sein könnten, falls in einem anderen Land eine Bank insolvent ginge. Auch die Deutsche Bundesbank sieht Schwierigkeiten.

Bis 2024 europäische Einlagensicherung geplant

Die Europäische Kommission hat bereits am 24. November 2015 ein Konzept vorgelegt, das darauf abzielt, eine europäische Einlagensicherung zu schaffen (European Deposit Insurance System, kurz: EDIS). Das Konzept sieht die Einführung in drei Schritten bis 2024 vor:
  • Schaffung eines Rückversicherungssystems, das haftet, sofern das nationale Sicherungssystem erschöpft ist (ab 2017)
  • Ausgestaltung zu einem Mitversicherungssystem, bei dem die Kosten zwischen nationalem Sicherungssystem und EDIS geteilt werden
  • Etablierung einer einheitlichen europäischen Einlagensicherung ab 2024
Außerdem soll in diesem Rahmen ein Deposit Insurance Fund geschaffen werden.[1]

Unzureichende Rechtsgrundlage

Schon damals kritisierten der Bankenverband und andere Organisationen den Entwurf. Im April 2016 kam dann ein Gutachten der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zu dem Ergebnis, dass die Rechtsgrundlage für ein Europäisches Einlagensicherungssystem unzureichend sei. Die Europäische Kommission bezieht sich in ihrem Entwurf auf den Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union (AEUV). Er kann herangezogen werden, wenn es darum geht, Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen. Voraussetzung ist jedoch, dass dadurch Hürden für Marktfreiheiten verringert und Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft würden. Aus Sicht des Gutachtens ist diese Voraussetzung jedoch nicht gegeben. Ziel sei es vielmehr, „Deckungskapital zu vergemeinschaften sowie zentralisiert Sicherungsmittel durch eine EU-Behörde zu erheben und zu verwalten“.[2]

Probleme einer Haftungsgemeinschaft

Auf der Anlegermesse Invest 2017, die vom 7. Bis 8. April in Stuttgart stattfand, kritisierte auch Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon die Pläne für eine europäische Einlagensicherung. Durch eine Haftungsgemeinschaft würden Gelder deutscher Sparer von Bankenpleiten in anderen Ländern gefährdet. In krisengefährdeten Ländern könnte die Motivation nachlassen, Geld für eigene Sicherungsmaßnahmen zurückzulegen. Mit der Kritik ist Fahrenschon nicht allein. Auch die Deutsche Bundesbank und Ökonomen haben bedenken. So finden einige den Mindestschutz von 100.000 Euro je Kunde für einen Privathaushalt zu niedrig und vermissen wirksame Garantien staatlicher Stellen für die Gelder im Sicherungsfonds.[3] Die Invest, Leitmesse und Kongress für Finanzen und Geldanlage, ist die größte Veranstaltung im deutschen Raum, die sich mit Finanzthemen auseinandersetzt.

Zinsbroker ZINSPILOT profitiert

Es gibt aber nicht nur Kritik. Das Portal ZINSPILOT profitiert beispielsweise schon jetzt davon, dass in EU-Ländern eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 pro Kunde vorgeschrieben ist. So bietet es deutschen Sparern die Möglichkeit, ihr Geld bei Banken ins ganz Europa anzulegen. So erhalten sie oft deutlich höhere Zinsen. Zum Spektrum von ZINSPILOT zählen beispielsweise das Tagesgeld der französischen Oney Bank mit bis zu 1,22 Prozent Zinsen p.a. und das Festgeld der rumänischen Alpha Bank Romania.
Weiterführende Links [1] Bankenverband – Europäische Einlagensicherung [2] BVR – Gutachten der Deutschen Kreditwirtschaft [3] WiWo – Anlegermesse Invest 2017