Über die Sicherheit von Spareinlagen wurde in den vergangenen Jahren viel diskutiert. Die im Zuge der Finanzkrise verstaatlichte isländische Kaupthing-Edge und die von der BaFin geschlossene noa Bank und die damit einhergehenden Verluste für die Sparer haben viele Fragen aufgeworfen. Dabei ist es eigentlich ganz einfach, für jede Spareinlage, auch beim Tagesgeld gilt die einfache Anlegerregel: die Anlagesumme darf nicht höher als die Einlagensicherung sein. Nur so sind Sparer im Falle von Bankenpleiten und Bankenschließungen davor bewahrt, Geld zu verlieren, das über die Einlagensicherung hinausgeht und das dennoch auf dem Tagesgeldkonto angelegt wurde.
Für Deutschland gilt eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro. Die gleiche Einlagenhöhe gilt zudem in der ganzen Europäischen Union, dies wurde von den Gesetzgebern der EU vor wenigen Jahren so festgelegt. Damit beträgt die Einlagensicherung für Tagesgeldkonten europaweit 100.000 Euro.
Zudem gibt es innerhalb von Deutschland weitere Einlagensicherungssysteme, die der Sparkassen und Landesbanken, die der Volksbanken und Raiffeisenbanken und die der Privatbanken, diese gehen weit über die europäische Einlagensicherung hinaus. Bei den Sparkassen, Landesbanken, Volks-und Raiffeisenbanken sind über die Sicherungssysteme der jeweiligen Institutsverbünde die gesamten Einlagen auf Sparkonten, Tagesgeldkonten, Sparbüchern und Festgeldkonten abgesichert. Bei der Absicherung der Privatbanken kommt es jeweils auf das Eigenkapital des Instituts an bzw. auf die gewünschte Höhe der Einlagensicherung.
Bei Anlagen im Ausland sollte jedoch möglichst nicht nur auf die Höhe der Einlagensicherung geachtet werden, sondern auch ob diese im jeweiligen Land auch tatsächlich eine Bankenpleite stemmen könnte. Wichtig ist dieses Thema derzeit vor allem durch das Angebot der AS „Privatbank“ geworden, die mit den Zinsen für ihr Tagesgeldkonto derzeit alle anderen Angebote in diesem Bereich völlig übertrumpft. Abgesichert sind die Einlagen bis zu 100.000 Euro über die lettische Einlagensicherung. Soweit so gut nach dem europäischen Recht. Nur zweifelt unter anderem die Stiftung Warentest an, dass die Einlagensicherung Lettlands, die kaum die Pleite der Parex Bank stemmen konnte, eine neue Bankenpleite überstehen würde bzw. dann auch tatsächlich die komplette Einlagensicherung übernehmen könnte.