Steuererklärung rechtzeitig abgeben – oder Frist verlängern?

Steuerbescheinigung 2014Und wieder einmal tickt die Uhr, und es ist Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Da der 31. Mai in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, haben Deutschlands Steuerzahler sogar noch bis zum 2. Juni Zeit, ihre Einkommenssteuererklärung für 2013 abzugeben. Oder aber die Bitte um eine Fristverlängerung an das zuständige Finanzamt zu richten. Gar nichts zu machen und die Frist stattdessen ungenutzt verstreichen zu lassen, führt zu einem Brief seitens des Finanzamts. Dieser bringt zwar noch keine neuen Kosten mit sich, wird auf diesen dann jedoch nicht binnen der neuen, genannten Frist reagiert, kommen Versäumniszuschläge auf den Steuerzahler zu. Zudem kommt es danach oftmals zu einer Steuerschätzung seitens des zuständigen Finanzamts, da dieses ja nicht einfach mal eben so auf die Steuern verzichten möchte, nur weil die Steuererklärung selbst nicht abgegeben wird.

Wann kann man überhaupt die Frist verlängern?

Doch einfach mal eben so die Frist für die Abgabe der Steuererklärung zu verlängern, damit wird man sich bei seinem Finanzamt eher keine Freunde machen. Anders sieht es indes aus, wenn die Einkommenssteuererklärung nicht rechtzeitig fertig wird, da beispielsweise eine Erkrankung der ganzen Sache einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

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Ebenfalls gelten lassen die Finanzbeamten meist als Grund für die Fristverlängerung für die Steuererklärung-Abgabe einen Umzug. Und: Wer auf Dienstreisen ist und die Frist deshalb nicht einhalten kann, der hat ebenfalls die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung für 2013. Auch gelten natürlich fehlende Unterlagen als Grund für die Bitte um eine Fristverlängerung. Dies dürfte sogar oftmals der Hauptgrund sein für die Bitte um die Verlängerung der Frist für die die Abgabe der Steuererklärung. Und noch einen Grund gibt es für die Verlängerung der Frist: Wenn man selbst gar nicht die Einkommenssteuererklärung macht, sondern dies von einem Steuerberater oder aber einem Lohnsteuerhilfeverein machen lässt. Aber auch hier gilt die Angaben darüber müssen innerhalb der Frist beim zuständigen Finanzamt eingehen!

Bitte um Fristverlängerung rechtzeitig melden

Wichtig bei der Fristverlängerung ist, dass die Gründe entsprechend ausgeführt werden und auch plausibel sind, und dass die Bitte um die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung rechtzeitig erfolgt. Am besten nicht erst, wenn bereits ein Schreiben mit der Aufforderung vom Finanzamt eingetroffen ist, sondern rechtzeitig bis spätestens 2. Juni dieses Jahres.

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Wichtig ist dabei jedoch nicht, ob die Bitte um die Fristverlängerung dann auch genau erst am 2. Juni beim Finanzamt ankommt, und damit auf den letzten Drücker. Wichtig ist nur, dass diese Frist möglichst eingehalten wird. Denn eines wissen viele nicht, denken es aber gerne: dass das Finanzamt dann dazu verpflichtet ist, wenn diese Frist eingehalten wird, der Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung auch stattzugeben.

Finanzamt muss Frist nicht verlängern!

Die ist jedoch nicht der Fall. Das Finanzamt muss der Fristverlängerung nicht stattgeben. Die Entscheidung darüber, der Bitte Folge zu leisten oder eben nicht trifft der zuständige Beamte bzw. die zuständige Beamtin. So kann es zum Beispiel sein, wenn die Gründe nicht plausibel sind, dass die Bitte um die Verlängerung der Frist keinen Erfolg hat und der Steuerzahler dann binnen einer gesetzten Nachfrist die Einkommenssteuererklärung einzureichen hat.

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Wird dies dann nicht getan, kommt es entsprechend zu Säumniszuschlägen, die ganz schön ins Geld gehen können. Deshalb macht die Bitte um eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung nur dann Sinn, wenn man aus welchen Gründen auch immer nicht rechtzeitig fertig geworden ist damit. Beispielsweise weil Unterlagen fehlen oder aber eine Krankheit vorliegt bzw. vorgelegen hat. Kommt das zuständige Finanzamt der Bitte um die Fristverlängerung jedoch nach, dann kann sich der Steuerzahler bis zum entsprechend neu angesetzten Termin Zeit lassen. Verstreicht dieser dann jedoch wieder, ohne dass eine Steuererklärung eingegangen bzw. es einen wirklich plausiblen Grund dafür, wieso die Einkommenssteuererklärung dann immer noch nicht beim Finanzamt eingegangen ist, kommt es zu Säumniszuschlägen sowie zu einer Steuerschätzung – die dann im schlimmsten Fall sehr zum Nachteil des Steuerzahlers sein kann.

Steuersoftware für die Steuererklärung 2013

Wer seine Steuererklärung nicht selbst vornehmen kann oder möchte, aber auch nicht die Lust hat, alles in die fremden Hände eines Steuerberaters oder aber eines Lohnsteuerhilfevereins zu geben, der kann seine Einkommenssteuererklärung für 2013 auch mit einer Steuersoftware machen. Ja nach Software sind diese oft recht einfach zu handhaben und führen einen auch entsprechend durch das Ausfüllen der Steuererklärung hindurch. Um hier die richtige Steuersoftware zu finden, ist es mitunter empfehlenswert, Testberichte der unabhängigen (!) Tester zu lesen und so die guten von den weniger guten Softwareangeboten in diesem wichtigen Bereich zu unterscheiden. Dabei erscheint wohlgemerkt nicht überall jedes Jahr auf neue einen Steuersoftware Test, früher kamen solche Berichte dann doch öfter. Aber welche Software für die Einkommenssteuererklärung immer wieder genannt werden, sind beispielsweise die von WISO oder Steuer easy. Und noch ein Tipp: Es sollte beim Kauf der Steuerprogramms für die Steuererklärung darauf geachtet werden, dass bei der Steuersoftware nicht das zu besteuernde Jahr angegeben wird im Namen, sondern das Folgejahr. Das bedeutet: für die Steuererklärung 2013 benötigt man eine Steuersoftware 2014. Dies ist wichtig, da sich gerade in den letzten Jahren so einiges bei der Einkommenssteuer geändert hat und die früheren Steuerprogramms entsprechend nicht up to date sind, falls sie nicht automatische Upgrades auf den aktuellen Stand bieten.

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