Euro-Rettungsschirm kann kommen – Deckelung der deutschen Haftung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus abgewiesen, der Euro-Rettungsschirm kann damit kommen. Jedoch zu einer klaren Bedingung: dass die Haftung von Deutschland beschränkt wird. Die Deckelung der Haftung soll auf 190 Milliarden Euro liegen, eine unbegrenzte Haftung Deutschland für die Rettung der Euro-Zone ist damit nicht möglich. Abgewiesen wurde von den Karlsruher Richtern auch die von Peter Gauweiler gegen den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank. Mit der Entscheidung des Bundesfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des ESM wurden auch die Finanzmärkte erneut befeuert. Der deutsche Leitindex DAX erreichte nach der Urteilsverkündung ein neues Jahreshoch. Mit der Klageabweisung ist es Bundespräsident Joachim Gauck nun auch gestattet, den Vertrag zum Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt zu unterschreiben. Die Verfassungsrichter hatten ihn vor einigen Monaten darum gebeten, mit seiner Unterschrift unter den Vertrag zu warten, bis ihre Entscheidung gefallen sei. Die Währungsunion kann damit aufatmen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte dem Euro eine neue Stabilität bringen, nachdem er seit Monaten immer wieder auch drastisch im Wert fiel. Ob die Euro-Zone damit endgültig gerettet ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Deckelung der Haftung dürfte die Bürger hierzulande aufatmen lassen. Damit wird Deutschland nicht zum unbegrenzten Zahlmeister der Euro-Zone, sondern kann nur bis zu einem Betrag von maximal 190 Milliarden Euro haften. Damit war die größte Verfassungsklage aller Zeiten mit nahezu 37.000 Unterzeichnern nicht erfolgreich. Dennoch ist nun klar, dass es vom deutschen Staat keine unbegrenzten Gelder zur Rettung der Währungsunion geben wird. Ist dieser Betrag erreicht, und die Euro-Zone immer noch in Gefahr, werden die Euro-Retter andere Wege finden müssen. Zur Not eben dann doch durch eine Aufspaltung der Euro-Zone oder im schlimmsten Falle durch einen Austritt Deutschlands.

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