Steuern 2013 sparen

Schnurstracks geht es auf das Jahresende zu und viele Arbeitnehmer und Selbständige überlegen krampfhaft, wie es ihnen gelingen kann, noch in 2013 Steuern zu sparen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, unter anderem durch das Vorziehen von Werbungskosten.

Tagesgeldzinsen berechnen

Das bedeutet: wenn der Pauschbetrag für Werbungskosten in diesem Jahr bereits überschritten ist, kann es durchaus lohnenswert sein, weitere Werbungskosten in 2013 geltend zu machen. Zu diesen von der Steuer absetzbaren Kosten zählen unter anderem Büromaterial und Fachbücher sowie Computer und Notebooks. Auch durch Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich Steuern sparen. Dabei gelten für Handwerkerleistungen die Höchstgrenze von 1.200 Euro im Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen 4.000 Euro im Jahr. Der jeweilige Betrag wird direkt von der Einkommenssteuer abgezogen, die das Finanzamt berechnet hat. Wird die Höchstgrenze übrigens überschritten, ist es in bei diesen Leistungen auch möglich, Abschlagszahlungen zu leisten und den Rechnungsbetrag damit auf zwei Jahre zu verteilen und damit gleich in zwei Jahren zu sparen, ohne dass in einem Steuerjahr die jeweilige Höchstgrenze überschritten wurde. Außergewöhnliche Belastungen indes lohnen sich nur dann, wenn auch wirklich hohe Kosten in einem Jahr anstehen. Kommen diese 2013 nicht mehr zustanden, kann man getrost bis 2014 warten und dafür dann entsprechend den Abzug von allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Der Grund hierfür ist einfach: der Eigenbehalt. Nur über dieses Grenze können auch wirklich die außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer abgesetzt werden und bringen damit zugleich auch eine Steuerersparnis. Für das kommende Jahr ist zudem wichtig, die Freibeträge und antragsgebundenen Einträge neu eintragen zu lassen. Der Antrag dazu sollte entsprechend möglichst noch in 2013 gestellt werden, damit dieser auch im Januar des kommenden Jahres bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden kann. Gestellt werden muss der Antrag auf Eintragung eines Freibetrags mittels eines amtlichen Formulars.    

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert