Eurokrise bringt Rekord-Verfassungsbeschwerde: Fast 37.000 Klagen gegen ESM

Ist der Europäische Stabilitätsmechanismus verfassungskonform oder nicht, dies ist die Frage, welche sich das Bundesverfassungsgericht derzeit stellt. Vor der höchstrichterlichen Entscheidung, die am 12. September 2012 bekanntgegeben wird, wurde nun deutlich: die Klagen gegen den ESM haben eine Rekord-Verfassungsbeschwerde ausgelöst. Mit fast 37.000 Klagenden hat das Verfassungsgericht die von der Personenanzahl größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten erhalten, wie jetzt bekannt wurde. Ist damit der Euro-Rettungsschirm noch mehr in Gefahr?

Nein, denn die Karlsruher Verfassungsrichter haben nicht auf die Anzahl der Kläger, sondern auf die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten zu achten. Diese sind, je nach Auslegung durch den Befürworter oder Gegner unterschiedlich zu verstehen, weshalb das Verfassungsgericht in voller Objektivität urteilen muss und vermutlich auch wird.

Dem ersten Schub von 12.000 Beschwerden, welcher dem Bundesverfassungsgericht im Juni überreicht wurde, folgten nun um 25.000 weitere Vollmachten für die Klage gegen den ESM. Die Bürger hierzulande machen damit in der Eurokrise Ernst in ihrem Bestreben, die Milliardenzahlungen an Griechenland und Co. nicht hinnehmen zu wollen. Dies ist ihr gutes Recht, und selbst Bundespräsident Gauck äußerte sich bereits vor einiger Zeit positiv zu der Verfassungsbeschwerde. Es sei das gute Recht der Bürger, sich Sorgen zu machen und dieser Sorge auch durch eine Verfassungsklage Ausdruck zu verleihen.

Wie die Verfassungsrichter indes entscheiden werden bei den Klagen gegen den ESM und den dazugehörigen Fiskalpakt,  ist mehr als unklar. Eine Abweisung der Klage könnte genauso die Entscheidung der Karlsruher Richter sein wie ein Stattgeben der Klage und damit das dadurch folgende Verbot für den Bundespräsidenten, seine Unterschrift unter den Stabilitätsmechanismus zu setzen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geht indes von einer Klage-Abweisung aus und sagte noch am Montag dieser Woche: "Wir haben keinen Plan B, und den brauchen wir auch nicht". Eine siegessichere Haltung legt er damit an den Tag, die Frage ist nur, was macht Deutschland, wenn die Richter der Verfassungsklage stattgeben. Denn dies ist, allem Optimismus zum Trotz, durchaus im Rahmen des Möglichen. Wie der ESM genau funktioniert und welchen Finanzierungsanteil Deutschland schultert, zeigt der Ratgeber des Finanzportals Tagesgeldvergleich.net.

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