Europäischer Stabilitätsmechanismus in Kraft getreten

Am heutigen Montag haben sich die Euro-Finanzminister in Luxemburg zu treffen um einen wichtigen Schritt im Rahmen der Lösung der europäischen Schuldenkrise zu vollziehen. Nach langen Diskussionen ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), der Rettungsschirm, mit einer finanziellen Schlagkraft von 700 Milliarden Euro nun in Kraft getreten. Der bisherige, nur provisorisch eingerichtete Rettungsschirm EFSF wird damit in den ESM übergehen und dauerhaft als Rettungsschirm für angeschlagene Schuldenstaaten fungieren. Die Diskussionen über die genaue finanzielle Ausstattung des Rettungsschirms reißen derweil nicht ab. Offenbar sind Details immer noch nicht abschließend geklärt. Was feststeht ist jedoch, dass verschieden Auflagen und Kriterien seitens der Schuldenstaaten erfüllt werden müssen, wollen sie unter den Rettungsschirm schlüpfen.

Die erste Hürde für Hilfen aus dem Rettungsschirm ist das Stellen eines Antrages. In diesem Antrag muss das jeweilige Euroland formulieren, warum es Finanzhilfen benötigt. Dazu ist die Darstellung der Notlage, sich nicht mehr eigenständig über den Kapitalmarkt refinanzieren zu können, unabdingbar. Die dargestellte Notlage muss weiterhin von Seiten der EU-Kommission, die den Antrag zu prüfen hat, als so drastisch eingeschätzt werden, dass die aktuelle Situation die Währungsunion als Ganzes zu gefährden droht. Kommt die Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) übereinstimmend zu diesem Urteil, stimmt abschließend er Gouverneursrat, bestehend aus den Finanzministern der Währungsunion, über die Freigabe der Hilfen ab. Nach diesem formalen Prozess der Gewährung von Finanzhilfen durch den Rettungsschirm wird dann eine Reihe an Auflagen verhandelt, die das Empfängerland zu erfüllen hat. Die Vereinbarung wird als Memorandum of Understanding (MoU) bezeichnet und verpflichtet das jeweilige Schuldenland zu Reformen.

Diesen dann individuell auszuhandelnden Reformen stehen im Vorfeld bereits einige wichtige Grundvoraussetzungen für das Stellen eines Antrags zur Erfüllung. Dazu gehört, dass jedes Land zuvor dem Fiskalpakt zugestimmt und damit eine Schuldenbremse in der Verfassung eingeführt haben muss. Der Fiskalpakt setzt damit eine ursprünglich von Bundeskanzlerin Angela Merkel angestoßene Idee zur Sicherung der Haushaltsdisziplin in Europa um. Ob diese Schuldenbremse allerdings in der Lage ist, die starke Haushaltsverschuldung nachhaltig einzuschränken, darf aufgrund aktueller Fallbeispiele (etwa USA) bezweifelt werden.

Bildmaterial: © hainichfoto – Fotolia.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert