Fehlberatung bei Banken

Immer wieder fallen Banken mit negativen Schlagzeilen auf. Dabei geht es nicht nur um die riskanten Geschäfte der Banken selbst, sondern um eine unzureichende Beratungsqualität und die daraus resultierende Vermittlung von falschen Finanzprodukten an Verbraucher. Von falschen Produkten ist dann die Rede, wenn die vermittelten Produkte nicht dem Anlage-und Risikoprofil des Verbrauchers entsprechen. Doch leider kann dies ein unbedarfter Verbraucher selbst gar nicht feststellen. Die negative Überraschung kommt meistens mit schlagend gewordenen Risiken, die dann nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Die UniCredit Bank Austria AG wird z. B. wegen eines riskanten Devisenoptionsgeschäftes angeklagt, wie bei finon.info zu lesen ist. Doch wie kann sich ein Verbraucher vor solchen Falschberatungen schützen? Als erstes Indiz gilt die Bankberatung selbst. Der Bankberater muss sich ein ausführliches Bild über die aktuelle Finanzsituation machen und den Versorgungsbedarf ermitteln. Dies sollte durch ein Interview erfolgen, bei dem der Verbraucher diverse Fragen beantworten muss. Zu diesen Fragen zählen beispielsweise die gewünschte Dauer der Geldanlage bzw. die gewünschte Flexibilität der Geldanlage im Hinblick auf die mögliche Verfügbarkeit. Außerdem muss die persönliche Risikoneigung erfragt werden. Wird ein Produkt empfohlen, so muss der Kunde auf mögliche Risiken hingewiesen werden. Bei jedem Beratungsgespräch wird eine Beratungsdokumentation ausgefertigt und vom Kunden unterschrieben. Als Kunde sollte man sich mit der Unterschrift Zeit lassen und die Dokumentation genau durchlesen. Als Verbraucher sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es so gut wie keine risikolosen Geldanlagen gibt, die eine überdurchschnittliche Marktrendite erwirtschaften können. Wenn also ein Produkt mit einer sehr hohen Rendite (Bruttorendite oder Nettorendite) versprochen und gleichzeitig das Risiko als nicht existierend bezeichnet wird, sollte von einem solchem Produkt Abstand genommen werden. Im Zweifelsfall hat jeder Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht, das er innerhalb einer bestimmten Zeit in Anspruch nehmen kann. Grundsätzlich sollte ein Verbraucher keine Finanzprodukte annehmen, die er nicht versteht. Hilfreich kann hier auch die Unterstützung der Verbraucherschutzzentralen sein, die auch beurteilen können, ob ein Finanzprodukt der individuellen Situation eines Verbrauchers entspricht und dieser angemessen ist. Wer sich für Immobilienfonds interessiert findet im Artikel „Wer haftet für Schäden bei der Investition in offene Immobilienfonds?“ Anlagetipps. Eine zu riskante Geldanlage ist schädlich. Eine Anlage, die zu defensiv ausgerichtet ist und auf mögliche Mehrerträge verzichtet, kann ebenfalls schaden. So stellen die Verbraucherschutzzentralen fest, dass immer mehr Banken ihre eigenen Sparprodukte empfehlen und auf die Chancen mit einem Aktien- oder Rentenfonds nicht hinweisen. Dies entspricht ebenfalls nicht einer qualitativen und bedarfsgerechten Beratung. Verbraucher sollten am besten immer mehrere Bankangebote vergleichen, bevor sie sich endgültig für ein Finanzprodukt entscheiden. Auch unternehmer.de beschäftigt sich mit dem Thema „Verbraucherschutz: Bankkunden sollen vor Falschberatung geschützt werden“ ausführlich. Unter https://tagesgeld.info/vorlagen/ finden Sie übrigens auch eine Checkliste für Bankberatungen, mit der Sie vor Ort die Qualität der Beratung prüfen können.

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