Bankenverband reformiert die freiwillige Einlagensicherung

Die freiwillige Einlagensicherung privater Banken wird zum 1. Oktober 2017 reformiert. Für private Kunden gilt der Schutz wie bisher. Änderungen hingegen gibt es für Unternehmen, halbstaatliche Stellen, Bund, Länder und Kommunen. Mit den Änderungen sollen nur noch diejenigen geschützt werden, die den Schutz wirklich benötigen.

Freiwillige Maßnahme Einlagensicherungsfonds

In Deutschland gilt eine gesetzliche Einlagensicherung. Diese beträgt 100.000 Euro pro Kunde. Sie gilt für private Banken ebenso wie beispielsweise für genossenschaftliche Banken und Sparkassen. Die privaten Banken bieten ihren Kunden darüber hinaus oft eine freiwillige Zusatzsicherung. Sie kann bis zu mehreren Millionen Euro pro Kunde betragen. Zu diesem Zweck – dem Schutz der Einlagen – wurde der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken ins Leben gerufen. Ab dem 1. Oktober 2017 wird es Änderungen bei der freiwilligen Einlagensicherung geben. Diese standen schon länger im Raum.

Keine Änderungen für private Anleger

Zu den Änderungen in der freiwilligen Einlagensicherung zählen:
  • Für bankähnliche Kunden, darunter Wertpapierfirmen, sowie für Bund, Länder und Kommunen gilt die freiwillige Einlagensicherung ab 1. Oktober 2017 nicht mehr. „Das führt dazu, dass die Banken ihre Mittel auf den Schutz privater Kunden fokussieren und ihren Schaden begrenzen können“, so Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes.
  • Der Schutz für Unternehmen, Versicherungen und halbstaatliche Stellen wird modifiziert. So gilt die freiwillige Einlagensicherung ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr für Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Allerdings gibt es für vorher erworbene Papiere einen Bestandsschutz.
  • Einlagen privater Kunden bleiben hingegen geschützt. „Für den privaten Kunden und Stiftungen ändert sich nichts, der volle Schutz bleibt ohne Einschränkungen erhalten“, betont Peters.

Druck durch Pleiten von Lehman Brothers und Maple Bank

Anlass für die Änderungen der freiwilligen Einlagensicherung dürften unter anderem die Insolvenzen von Lehmann Brothers während der Finanzkrise und der Maple Bank vor einem Jahr gewesen sein. Sie haben die privaten Banken Beträge in Milliardenhöhe gekostet. In der Veröffentlichung des Bankenverbandes sagt Peters: „Wir mussten das Thema angehen, denn das Umfeld der freiwilligen Einlagensicherung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gravierend verändert. Ob Bankenabgabe, Eigenkapitalerhöhungen oder gesetzliche Einlagensicherung – die Kosten für die Banken sind durch die Regulierung drastisch gestiegen. Die Niedrigzinsphase erhöht außerdem den Kostendruck. Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“. Sparer, die ihr Geld bei einem privaten Institut angelegt haben, müssen sich also keine Sorgen machen. Ihre Einlagen bleiben auch nach dem 1. Oktober 2017 durch die freiwillige Einlagensicherung geschützt.
  Weiterführende Literatur Bankenverband – Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds Faz – Privatbanken schützen künftig nur noch private Einlagen Börsen-Zeitung – Kommentar Einlagensicherung