Bundesverfassungsgericht lässt von EuGH Rechtmäßigkeit der EZB-Politik prüfen

Das als Quantitative Easing bekannte Programm der Europäischen Zentralbank (EZB), bei dem Anleihenkäufe in Milliardenhöhe getätigt werden, wird nun vom Europäischen Gerichtshof (EugH) geprüft. In Deutschland hatte unter anderem der inzwischen aus der Partei ausgetretene AfD-Gründer Bernd Lucke gegen das Programm geklagt. Das Bundesverfassungsgericht teilt die Bedenken und hat darum den EuGH eingeschaltet.

Ökonomen und Politiker fordern seit Langem das Ende des Quantitative Easings

Kritik an der Politik der EZB ist nicht neu. Eine Umfrage des Bundesverbands Deutscher Volks- und Betriebswirte ergab unlängst, dass sich rund 80 Prozent der Ökonomen für einen schnellen Ausstieg aus der ultraexpansiven Geldpolitik aussprechen. Sie fordern ein Ende noch in diesem Jahr.[1] Unter Politikern ist beispielsweise Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ein bekannter Kritiker. Mit der von Bernd Lucke, Peter Gauweiler und Markus Kerber eingereichten Klage geht es aber nicht mehr nur darum, ob die EZB-Politik gut oder schlecht ist, sondern um die Frage, ob sie gegen geltende Gesetze verstößt.

Verstößt die EZB-Politik gegen das Verbot der Staatenfinanzierung?

„Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen“, heißt es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2017.[2] Die Frage lautet also unter anderem, ob die EZB gegen das Verbot der Staatenfinanzierung verstößt. Es wurde ein beschleunigtes Verfahren beantragt, „weil die Art der Rechtssache ihre rasche Erledigung erfordert.“

Kaufkraftverluste in Milliardenhöhe

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Quellen:

Ziel der EZB ist es, die Wirtschaft im Euroraum anzukurbeln. Darum werden im großen Stil Staats- und Unternehmensanleihen gekauft. Außerdem wurde der Europäische Leitzins auf das Rekordtief von 0,0 Prozent gesenkt. Für Sparer hat das enorme Auswirkungen. Die Zinssätze der meisten Tages- und Festgelder liegen derzeit unter der Inflationsrate. Dadurch kommt es zu Kaufkraftverlusten. Ein Beispiel: Im Juni 2017 belief sich die Höhe der täglich fälligen Einlagen auf 1.264,830 Milliarden Euro. Die Inflation lag bei 1,60 %. Die durchschnittlichen Zinsen für Tagesgelder mit 5.000 Euro Einlage betrugen jedoch nur 0,21 % p.a. Das ergibt eine Realrendite von –1,39 % und einen Kaufkraftverlust von 1,465 Milliarden Euro im Juni. Bei Tagesgeldern mit 5.000 Euro Einlage betrug der Kaufkraftverlust im ersten Halbjahr 2017 knapp 10 Milliarden Euro.[3] Sparer haben es derzeit also schwer. Mit Tagesgeldern wie dem der Consorsbank, das in den ersten vier Monaten 1,00 % Zinsen garantiert, lassen sich Kaufkraftverluste zumindest gering halten. Beim Festgeld bieten oft Banken aus dem europäischen Ausland mehr Zinsen als Banken aus Deutschland. So gibt es beim Alpha Bank Romania Festgeld für eine Laufzeit von 12 Monaten immerhin 1,35 % Zinsen p.a.
  Quellen und weiterführende Links [1] WirtschaftsWoche 24/9.6.2017 – Wenig Vertrauen in die EZB [2] Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung vom 15. August 2017 [3] Tagesgeldvergleich.net – Realrendite von Tagesgeld im Monatsvergleich Handelsblatt – Verfassungsrichter haben Bedenken gegen EZB-Anleihenkäufe