Banken schweigen über das Volumen des Einlagensicherungsfonds

Erst kürzlich gab der Bankenverband bekannt, die freiwillige Einlagensicherung reformieren zu wollen. Während für Unternehmen, Bund und Länder die Einschnitte teils erheblich sind, ändert sich für private Kunden nichts. Der Schutz bleibt voll und ganz bestehen. Weiterhin unklar jedoch ist: Wie hoch ist das Volumen des freiwilligen Einlagensicherungsfonds eigentlich?

Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde

Die Einlagensicherung in Deutschland ist gesetzlich geregelt. So schreibt der Gesetzgeber vor, dass Kundeneinlagen bei Banken bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde geschützt sind. Den Schutz gewährleistet die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Im Falle einer Insolvenz eines Instituts, erhält jeder Kunde also garantiert Einlagen bis zu dieser Grenze zurück. Das gilt sowohl für Sparkassen und genossenschaftliche Banken als auch für private Banken. Darüber hinaus beteiligen sich viele private Banken am freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB). Dieser soll gewährleisten, dass das Vermögen der Kunden auch über 100.000 Euro hinaus geschützt ist. Bis zur Grenze von 100.000 Euro greift also die gesetzliche Einlagensicherung, darüber hinaus bei teilnehmenden Banken die freiwillige Einlagensicherung.

Millionen Euro pro Kunde geschützt

Auf den Homepages der privaten Banken findet man entsprechende Informationen, dass die Einlagen pro Kunde über mehrere Millionen Euro geschützt sind. Was allerdings nicht angegeben ist: Das Volumen des Einlagensicherungsfonds. Auch wallstreet:online berichtet, dass Kunden, die dieser Tage ein Anschreiben mit Informationen zur Einlagensicherung erhalten, nicht über das Volumen des Einlagensicherungsfonds aufgeklärt werden. „Zahlen zum Volumen des Entschädigungsfonds werden von uns nicht veröffentlicht“, wird Thomas Schlüter vom Bundesverband deutschere Banken e.V. zitiert.[1] Er weist darauf hin, dass der Fonds seine Leistungsfähigkeit seit seiner Gründung im Jahr 1976 des Öfteren unter Beweis gestellt habe.

Eine Frage des Vertrauens

Bereits 2009 wies das Handelsblatt darauf hin, dass die freiwillige Einlagensicherung damit zur Vertrauensfrage werde. Damals hatte das Bundeskabinett einen „Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes“ beschlossen.[2] Ob der Einlagensicherungsfonds tatsächlich gut genug gefüllt ist, um Einlagen von mehreren Millionen Euro pro Kunde zu schützen, kann letztlich von Anlegern nicht nachgeprüft werden. Auch die Deutsche Bank zahlt in den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. ein. Laut eigenen Angaben sind Einlagen bis 11,447 Milliarden Euro pro Kunde abgesichert. Beim FestzinsSparen erhalten Neuanleger derzeit einen Zins von 0,75 % p.a. über 6 Monate. Da die Maximaleinlage auf 100.000 Euro begrenzt ist, ist diese in jedem Fall durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
Weiterführende Literatur