Zum 3. Juli 2015 ist in der gesamten Europäischen Union die Einlagensicherungsrichtlinie in Kraft getreten. Damit hat sich das Einlagensystem in den einzelnen Ländern der EU verändert. Auch in Deutschland kam es dadurch zu Veränderungen in der Einlagensicherung.
Zur Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie
erklärte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, dass diese »
ein Meilenstein für mehr Sicherheit« sei.
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Mit der Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einem sicheren und stabilen europäischen Finanzmarkt gesetzt«, so Massenberg. Er stellte sich jedoch gleichzeitig gegen ein
»gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem«.
Neue Einlagensicherungsrichtlinie verändert Sicherungssysteme
Massenberg erklärte in seiner Stellungnahme zur Einführung der neuen Richtlinie weiter: »
Alle EU-Länder sind nun verpflichtet, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, die im Entschädigungsfall Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro für jeden Kunden garantieren.«
Eine solche Verpflichtung kann natürlich positiv gewertet werden. Aber ein nur über die Banken finanzierter Fonds zur Einlagensicherung hat drastische Konsequenzen und Veränderungen zur Folge. In Österreich hat sich dies bereits gezeigt. Hier hat sich der Staat ganz aus der Garantie für die Einlagensicherung herausgezogen. Möglich war dies durch die Einführung der neuen Einlagensicherungsrichtlinie, vorher war die Staatsgarantie für die Spareinlagen in Österreich schriftlich festgelegt. Wie in den anderen EU-Staaten auch.
Gesetzgeber begrenzt EdB nur auf ihre Entschädigungsfunktion
Als Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes begrüßt Hans-Joachim Massenberg die Einlagensicherungsrichtlinie. Massenberg: »
Das nun in Kraft tretende Gesetz bietet den Kunden viele Vorteile und wird von den privaten Banken ausdrücklich begrüßt«.
Aber: bedauernswert wäre es, wenn die EdB, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, vom Gesetzgeber auf ihre Entschädigungsfunktion begrenzt würde. Die Erweiterung des Mandats, welche in der Richtlinie vorgesehen ist, hätte auch der Entschädigungseinrichtung die Möglichkeit gegeben vorbeugend tätig zu werden im Falle einer Krise.
Zugestanden wurde diese Möglichkeit per Gesetz hingegen den Sicherungssystemen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, welche institutsbezogen sind. Den Privatbanken in Deutschland jedoch nicht.
Freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes weiter gültig!
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Über den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro hinaus schützt der Fonds Einlagen in Höhe von 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Durchschnittlich sind dies knapp 200 Mio. Euro pro Einleger. Wie bei der gesetzlichen Einlagensicherung umfasst der Schutz Bankeinlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten«
heißt es in der Presseerklärung des Bundesverbandes deutscher Banken, BdB, zur Änderung bei der Einlagensicherung in der Europäischen Union.
Damit macht der Bankenverband, der für die Privatbanken in Deutschland zuständig ist, deutlich, dass die Sicherheit der Einlagen bei zahlreichen Banken weit über den gesetzlichen Schutz der angelegten Gelder hinausgeht.
Nicht jede Privatbank gehört dem Einlagensicherungsfonds an
Die Absicherung der angelegten Gelder bei Banken, welche Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB sind, ist damit hoch. Sparer, welche Einlagen bei einer Privatbank tätigen wollen, sollten sich jedoch vorab darüber informieren, ob ihre Bank ebenfalls dem Fonds angehört.
Es gibt nicht wenige private Banken in Deutschland, welche zwar verschiedene Anlageprodukte anbieten, die über den Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes abgesichert werden, aber die dennoch kein Mitglied bei diesem Fonds sind. Dies liegt u. a. daran, dass die Meinungen über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes sehr unterschiedlich sind. Letztlich bestünde dieser nur auf dem Papier, so die Kritiker des Fonds des BdB.
Die Tageszeitung „WELT“ schrieb vergangenen November dazu: »
Der Einlagensicherungsfonds wartet zwar mit opulenten Zahlen auf, allerdings wäre er wohl kaum in der Lage, die Pleite einer Großbank abzufangen.« Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.
Kein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem
Auch wenn der Bankenverband die neue Einlagensicherungsrichtlinie als einen Meilenstein ansieht – den neuerlichen Vorschlägen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hinsichtlich eines gemeinsamen Einlagensicherungssystems in Europa, erteilt der BdB eine klare Absage.
Massenberg zur Haltung des Bundesverbandes deutscher Banken: »
Die Bundesregierung hat bereits deutlich gemacht, dass ein solches System zum derzeitigen Zeitpunkt verfrüht wäre. Diese Einschätzung teilt auch der Bankenverband.« Vor allem angesichts der aktuellen Vorkommnisse in Griechenland kann dies wohl nur mit einem deutlichen Ausrufezeichen versehen werden.
Erst, wenn alle Staaten der Europäischen Union wieder auf sicheren Füßen stehen und die Finanzkrise endlich ganz ausgestanden ist, dürfte eine gemeinsame europäische Einlagensicherung eine Option sein. Alles andere wäre ein reines Selbstmordkommando für das Geld der Sparer in den Staaten, welche jetzt eine wirtschaftlich solide Basis haben – so wie es in Deutschland der Fall ist, und hoffentlich auch bleiben wird.