Zum 3. Juli 2015 ist in der gesamten Europäischen Union die Einlagensicherungsrichtlinie in Kraft getreten. Damit hat sich das Einlagensystem in den einzelnen Ländern der EU verändert. Auch in Deutschland kam es dadurch zu Veränderungen in der Einlagensicherung.
Zur Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie erklärte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, dass diese »ein Meilenstein für mehr Sicherheit« sei.
»Mit der Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einem sicheren und stabilen europäischen Finanzmarkt gesetzt«, so Massenberg. Er stellte sich jedoch gleichzeitig gegen ein »gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem«.
Neue Einlagensicherungsrichtlinie verändert Sicherungssysteme
Massenberg erklärte in seiner Stellungnahme zur Einführung der neuen Richtlinie weiter: »Alle EU-Länder sind nun verpflichtet, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, die im Entschädigungsfall Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro für jeden Kunden garantieren.«Surftipp: Neue Einlagensicherungsgrenzen ab 2015
Gesetzgeber begrenzt EdB nur auf ihre Entschädigungsfunktion
Als Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes begrüßt Hans-Joachim Massenberg die Einlagensicherungsrichtlinie. Massenberg: »Das nun in Kraft tretende Gesetz bietet den Kunden viele Vorteile und wird von den privaten Banken ausdrücklich begrüßt«.
Aber: bedauernswert wäre es, wenn die EdB, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, vom Gesetzgeber auf ihre Entschädigungsfunktion begrenzt würde. Die Erweiterung des Mandats, welche in der Richtlinie vorgesehen ist, hätte auch der Entschädigungseinrichtung die Möglichkeit gegeben vorbeugend tätig zu werden im Falle einer Krise.
Zugestanden wurde diese Möglichkeit per Gesetz hingegen den Sicherungssystemen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, welche institutsbezogen sind. Den Privatbanken in Deutschland jedoch nicht.
Freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes weiter gültig!
»Über den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro hinaus schützt der Fonds Einlagen in Höhe von 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Durchschnittlich sind dies knapp 200 Mio. Euro pro Einleger. Wie bei der gesetzlichen Einlagensicherung umfasst der Schutz Bankeinlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten« heißt es in der Presseerklärung des Bundesverbandes deutscher Banken, BdB, zur Änderung bei der Einlagensicherung in der Europäischen Union. Damit macht der Bankenverband, der für die Privatbanken in Deutschland zuständig ist, deutlich, dass die Sicherheit der Einlagen bei zahlreichen Banken weit über den gesetzlichen Schutz der angelegten Gelder hinausgeht.