Im Schatten des Grexit: Keine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung

Der Vorstand des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes hat eindeutig Stellung bezogen zur Sicherung der Einlagen ihrer Kunden. Unter dem Titel „DSGV-Vorstand will Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern“ machte die Sparkassen-Finanzgruppe vor wenigen Tagen in einer Presseerklärung ihre Forderung deutlich.

Keine Haftung für dritte Kreditinstitute

Schloss liegt auf einer Vielzahl Euro-NotenAm 3. Juli 2015 tritt es in Kraft, das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie. Damit ändert sich die Einlagensicherung nicht nur in den anderen Ländern der Europäischen Union erheblich, sondern auch in Deutschland. Die oben genannte Stellungnahme des DSGV-Vorstands ist hier mit einer klaren Forderung belegt: „Die Sparkassen-Finanzgruppe ist nicht bereit, mit den zum Schutz der Einlagen ihrer Kunden gebildeten Sicherungsmitteln für dritte Kreditinstitute zu haften oder für Dritte eine Rückversicherung zu finanzieren.“ Im Schatten des möglichen Grexit und des inzwischen faktisch pleite gegangenen Griechenlands macht der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hier seinen eigenen Standpunkt deutlich. Im Namen der  deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen wurde vom DSGV beschlossen, dass eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindert werden soll. Damit stellt sich die Sparkassen-Finanzgruppe klar gegen die neuerlich wieder eingebrachten Vorschläge in Sachen EU-Einlagensicherung, welche „die nationalen Einlagensicherungssysteme in Europa zu vergemeinschaften oder zumindest haftungsmäßig“ verbinden wollen, so der DSGV.

Sparbereitschaft besteht nur bei Sicherheit der Einlagen!

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband ist, was nachzuvollziehen ist, der Ansicht, dass eine Bereitschaft zum Sparen nur dann bestehen würde, wenn die Sicherheit der angelegten Gelder ohne jeden Zweifel gewährleistet wäre. Die Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt deshalb, so der DSGV, „einen effektiven Sparerschutz auf der Basis leistungsfähiger nationaler Einlagen- und Institutssicherungssysteme“. Der Grund hierfür: Gerade in Deutschland würden die Sparer „mit großer Besorgnis“ auf die Belastungen blicken, die ihnen heute und in Zukunft möglicherweise auferlegt würden. Deshalb müsste vermieden werden, dass es zu weiteren Verunsicherungen der Sparer kommt.

Sparkassen fordern Brandmauern in den Einlagensicherungssystemen

Der Deutsche Sparkassen-  und Giroverband macht deutlich, dass die Risiken für die Einlagensicherheit auch in Zukunft minimiert werden müssen. „Das erfordere zwingend, ‚Brandmauern‘ in den Einlagensicherungssystemen des gemeinsamen europäischen Hauses sicherzustellen.“, so der DSGV in seiner oben genannten Stellungnahme. Der Verband weiter: „Nur so sei zu gewährleisten, dass mögliche Stabilitätsprobleme in einzelnen Euro-Ländern nicht zu einem flächendeckenden Vertrauensverlust in die Sicherheit der Einlagen in der EU insgesamt werden.“

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Quellen:

Im Schatten eines taumelnden Griechenlands findet der DSGV hier klare Worte, dem kaum etwas hinzuzufügen ist. Die bisher starken Einlagensicherungssysteme in Deutschland könnten durch weitere Veränderungen, wie die Haftung für dritte Kreditinstitute, verwässert und dadurch erheblich verschlechtert werden.

DSGV fordert Ablehnung der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat klar die Forderung an
  • die Bundesregierung,
  • an den Bundestag und
  • an das Europäische Parlament
gestellt, die „Bestrebungen nach einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auch künftig abzulehnen“. Um damit sicherzustellen, dass die Institutssicherungssysteme, die von der neuen EU-Einlagensicherungsrichtlinie anerkannt wurden, „in ihrer Existenz und Funktionsweise nicht beeinträchtigt werden“. Eine europaweite Einlagensicherung, die Sicherheit bringt auch für deutsche Sparer, ist das eine. Ist dieser Sparerschutz aber durch eine Vergemeinschaftung und die Haftung von deutschen Banken und Sparkassen für dritte Kreditinstitute in Gefahr? Wird die ganze Sache zu einem Schuss, der eines Tages nach hinten losgehen dürfte? Der Aufschrei der Sparkassen ist damit berechtigt und sollte jenen, welche die Entscheidung über künftige Änderungen der Einlagensicherheitsrichtlinie entscheiden wollen oder sollen, zu denken geben.

Sparkassen-Finanzgruppe will bewährte Institutssicherung erhalten

In einer heute veröffentlichten Stellungnahme macht der Deutsche Sparkassen- und Giroverband deutlich, wie die Sparkassen-Finanzgruppe zur ab morgen geltenden Änderung der Einlagensicherheit in der Europäischen Union steht. Georg Fahrenschon, der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, dazu: „Auch künftig wollen wir durch unsere bewährte Institutssicherung einen Einlagensicherungsfall gerade vermeiden und dadurch die Geschäftsverbindungen zu den Kunden umfassend absichern“.

Einlagensicherung bleibt ein heißes Eisen

Auf morgen kommt sie, die gravierende Änderung der Einlagensicherheit in der EU. Doch auch nach dem 3. Juli 2015 wird die Einlagensicherung ein heißes Thema bleiben. In Deutschland und in der gesamten Europäischen Union. Der Mindestschutz für die Einlagensicherung wird ab morgen weiter bei 100.000 Euro je Kunde liegen. Dies schreibt die EU-Richtlinie so vor. Wie dies in der Praxis genau bewerkstelligt soll, ist mitunter jedoch ungewiss. Für Deutschland sind nach dem aktuellen Stand keine Probleme der Einlagensicherungssysteme in Sicht. In Österreich jedoch hat der Gesetzgeber die Änderung der EU-Einlagensicherheitsrichtlinie gleich für sich genutzt und sich aus der Garantie für die Einlagensicherheit im Land zurückgezogen. Gerade angesichts der Tatsache, dass in Österreich viele europäische Tochterbanken russischer Banken als eigenständige Institute tätig sind und von dort aus gute Zinsen für Tagesgeldkonten und Festgelder bieten, ist diese Neuerung in der österreichischen Einlagensicherung mehr als bedenklich zu werten. Anleger und Sparer sollten sich deshalb in Zukunft möglicherweise besser überlegen, wo genau sie ihre Gelder anlegen wollen. Die Sicherheit der Einlagen sollte bei diesen Anlagearten auch eine Rolle spielen, neben der Höhe der dafür gebotenen Zinsen.

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