Leitzins tritt weiter auf der Stelle

Die gestrige Ratssitzung brachte keine Änderung für den Leitzins, weder nach unten noch nach oben. Auch für einen weiteren Monat wird der Leitzinssatz damit auf dem historischen Tief von 0,50 Prozent stehen bleiben – doch was bedeutet dies für Anleger?

Fakt ist: die Zinsen von Spareinlagen, die bis zur Summe von 100.000 Euro über die Gesetzliche Einlagensicherung abgesichert sind, liegen auf einem niedrigen Niveau. Daran lässt sich nichts mehr rütteln und daran wird sich möglicherweise vorerst nicht mehr viel ändern. Das heißt für Sparer, dass sie sich mit den niedrigen Zinsen arrangieren müssen, wenn sie weiter zumindest bis zu dieser Sicherungssumme sicher sparen möchten.

Das bedeutet aber jedoch auch, dass es trotz aller Rückschläge der letzten Jahre und Monate (die Schließung der Kaupthing-Edge, die Schließung der noa bank, die Zwangsenteignungen der Einlagen auf Banken in Zypern) immer noch die Sicherheit gibt: bis zu der Grenze von 100.000 Euro werden die auf einem Tagesgeldkonto oder als Festgeld angelegten Gelder nicht angetastet.

Für Sparer, die zumindest einen Teil ihres angelegten Geldes sicher wissen möchten, geht deshalb kein Weg vorbei an Tagesgeld auf der einen Seite und Festgeld auf der anderen Seite. Hierbei kommt es dann darauf an, wie schnell das Ersparte abgerufen werden soll und / oder wie lange das Geld, ohne dass man es braucht, angelegt werden kann. Von dieser Warte bzw. Überlegung ausgehend, kann dann darüber nachgedacht werden, wie viel Geld auf einem Tagesgeldkonto angelegt werden kann bzw. soll und wie viel Geld fest, das heißt, auf einem Festgeldkonto angespart werden will.

Mit unserem übersichtlichen Festgeldrechner oder einem mit vielen verschiedenen Konten versehenen Tagesgeldvergleich lässt sich dann eine Vorauswahl treffen von Sparkonten, die dann näher betrachtet werden. Hierbei kommt es neben der Höhe der Zinsen auch darauf an, in welchem Zeitraum die Gutschrift die Zinsen jeweils erfolgt und welche weiteren Bedingungen es gibt, wie zum Beispiel die Mindesteinlage.

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