Großbritannien: Neues Jahr, neue Einlagensicherung

Seit dem 1. Januar 2016 gilt in Großbritannien eine neue Einlagensicherungsgrenze für Spareinlagen. Der Einlagenschutz wurde von 85.000 Britische Pfund (GBP) auf 75.000 GBP abgesenkt. Die Spareinlagen deutscher Kunden sind aber auch weiterhin ausreichend geschützt.

Harmonisierung der EU-Einlagensicherung

Die Änderung der Entschädigungsgrenze erfolgte im Rahmen der Umsetzung der neuen Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU, die auf harmonisierte Regelungen der Einlagensicherungen in der Europäischen Union (EU) abzielt. Diese war zum 3. Juli 2015 mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist umzusetzen.

Sparguthaben deutscher Anleger auch weiterhin sicher

Für Anleger aus dem In- und Ausland, die Einlagen bei einem britischen Kreditinstitut führen, etwa auf dem Tagesgeldkonto der Bank of Scotland oder dem FirstSave €uro Festgeldkonto, bleibt das hohe Schutzniveau erhalten. Denn unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entsprechen 75.000 GBP knapp 100.700 Euro. Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sparer bei ihrer Geldanlage bei einer Bank immer die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro im Auge behalten.

FSCS schützt im Falle einer Bankenpleite

Für den gesetzlichen Einlagenschutz im Vereinten Königreich ist seit 2001 das britische Einlagensicherungssystem, der Financial Services Compensation Scheme („FSCS“), zuständig. Der FSCS schützt Kontoinhaber im Falle einer Schieflage eines britischen Finanzinstitutes und zahlt die entschädigungsfähigen Einlagen in Höhe von maximal 75.000 GBP pro Kunde zurück. Laut FSCS hat die alte Sicherungsgrenze von 85.000 GBP das Vermögen von 98 % der Verbraucher abgesichert, nach der Herabstufung genießen noch immer 97 % der Investoren hundertprozentigen Schutz ihres Geldes. Rund 93 % der Sparer verfügen über Sparguthaben bei britischen Banken in Höhe von jeweils maximal 50.000 GBP.