Garantiezins für Lebensversicherungen und Riester Rente vorerst stabil?

Es ist bereits einige Zeit her, dass der Garantiezins für Lebensversicherungen und die Riester Rente von einstmals 2,25 Prozent auf nur noch 1,75 Prozent gesenkt wurde. Seitdem sich die Anzeichen mehreren, dass gleich mehrere Lebensversicherer Probleme damit haben, den Garantiezins aufrecht zu erhalten und sich deshalb laut eines Artikels in der „Süddeutschen“ an die BaFin gewandt haben, wurden die bereits vorher vorhandenen Spekulationen um eine weitere Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen immer lauter. Diesem hat die BaFin-Chefin selbst nun einen Riegel vorgeschoben. Gegenüber der „BILD“ äußerte sich Elke König entsprechend deutlich: „Eine Absenkung zum 1. Januar 2014 ist unwahrscheinlich“. Damit ist immerhin klar, dass es zumindest nicht gleich zu Beginn des kommenden Jahres zu einer Senkung des Garantiezinses kommen wird, der nicht nur für Lebensversicherungen gilt, sondern auch für die Riester Rente und auch für die Rürup Rente. Wie jedoch die unten stehende Tabelle zeigt, wurden die Änderungen des Garantiezinses nicht immer nur zum 1. Januar eines Jahres vorgenommen, sondern bei der Hälfte der bisherigen Änderungen wurden diese zum 1. Juli eines Jahres durchgeführt. Damit werden die Spekulationen um eine Veränderung bzw. weitere Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen und Co. wohl auch heute kein Ende nehmen, trotz der Worte der Chefin der BaFin. Auch wenn es durchaus weiter möglich sein könnte, dass der Garantiezins stabil bleibt, weil früher oder später die Zinswende kommen dürfte, wenn die Europäische Zentralbank den Leitzins wieder anhebt und damit die Zinserträge auch für die Versicherer wieder steigen werden. Noch aber scheint bis dahin ein weiter Weg zu sein und die Chancen dürften damit 50 zu 50 stehen, dass der Garantiezins nicht doch noch zur Jahresmitte 2014 steigen wird. Aber immerhin können Versicherte dahingehend aufatmen, dass es wohl auf keinen Fall eine Senkung zum 1. Januar des kommenden Jahres geben wird. Es sei denn, das Bundesministerium für Finanzen, das entscheidungsführend ist bei der Höhe des Garantiezinses, geht doch noch in eine andere Richtung.

Entwicklung des Garantiezinses für Lebensversicherungen

Entwicklung des Garantiezinses für Lebensversicherungen

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