Staatsanleihen-Ankauf durch die EZB vor Verfassungsgericht

Gauweiler-Eilantrag als Klageerweiterung bewertet

Der unbegrenzte Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank wird, verständlicherweise, nicht von jedem gutgeheißen. Zu sehr riecht es nach Staatsfinanzierung, die Kritiker konnten sich bislang jedoch nicht gegen die EZB-Entscheidung durchsetzen, die am Donnerstag vergangener Woche bekanntgegeben wurde. Heute lehnte das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag des Peter Gauweiler entgegen anders lautender Medienmeldungen nicht ab, der Antrag des CSU-Politikers wurde als eine Klageerweiterung gewertet. Die Entscheidung der Karlsruher Richter zu ESM und Fiskalpakt wird damit morgen kommen.

Wie sich die Verfassungsrichter entscheiden werden, ist indes unklar. Auch die Erweiterung der Klage gegen den Euro-Rettungsschirm durch die Eilklage gegen den Staatsanleihen-Kauf durch die EZB gibt keine wirklich Richtung vor. Das Bundesverfassungsgericht könnte den Klagestellern Recht geben, oder aber die Klage abweisen. Bei einer Ablehnung der ESM-Klage würde Bundespräsident Gauck seine Unterschrift unter den Euro-Rettungsschirm setzen dürfen, der Europäische Stabilitätsmechanismus würde damit verfassungskonform sein. Bei einer Stattgabe der Klage indes würden die Euroretter in heftige Bedrängnis geraten. Der Euro-Rettungsschirm wäre damit verfassungswidrig und müsste im schlimmsten Falle gänzlich neu ausgestaltet werden.

Zahlreiche Beobachter des Verfahrens gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage abweisen, dafür aber den ESM und den Fiskalpakt mit zahlreichen Auflagen belegen wird. Diese müssten dann, möglicherweise sogar noch vor einer Unterschrift des Bundespräsidenten, umgesetzt werden.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Eilantrag von Peter Gauweiler im Wortlaut:

"Anlässlich der Entscheidung des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September2012, mit der ein neues Programm über den Ankauf von Staatsanleihen finanzschwacher Eurostaaten beschlossen worden ist, hat der Antragsteller im Verfahren 2 BvR 1390/12 sein Begehren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erweitert. Sein am 7. September 2012 eingegangener Antrag ist darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten die Ratifikation des ESM-Vertrages zu untersagen, solange nicht der Rat der Europäischen Zentralbank seinen Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen aufgehoben und die Wiederholung eines solchen Beschlusses verbindlich ausgeschlossen hat. Der auf den 12. September 2012, 10.00 Uhr, anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten.“ (Quelle: Bundesverfassungsgericht)

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