EU verlangt Überarbeitung der Beipackzettel für Finanzprodukte

Eine Anleitung für Finanzprodukte, das sollten die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Beipackzettel sein. Dass sie nicht immer halten, was sie eigentlich müssten, hat sich längst gezeigt. Kommt nun eine flächendeckende Überarbeitung der Beipackzettel? Die Finanzkrise hat die Bürger aufgeschreckt und dabei gezeigt, dass Laien vieles, was ihnen als Anlageprodukt empfohlen wird, nicht verstehen.

Vor allem durch die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers verloren zahlreiche Anleger auch hierzulande viel Geld, da sie auf Zertifikate der Bank gesetzt hatten – als vermeintlich sichere Anlage. Dass Zertifikate jedoch nicht sicher sind und vor allem auch nicht unter dem Schutz der Gesetzlichen Einlagensicherung stehen (mehr Details dazu hier), hat dann viele geschockt und hat auch die Verbraucherschützer aufhorchen lassen.

Verbraucherschützer wie Anleger hofften danach darauf, mehr Durchblick zu bekommen. Doch statt aus der Krise zu lernen, brachten die Banken und Finanzdienstleister noch mehr undurchsichtige Finanzprodukte als bisher auf den Markt. Darauf folgte eine Aufforderung von Verbraucherschutzministerin Aigner, dass die Banken freiwillig Produktinfos erstellen sollten für ihre Anlageprodukte, diesem kamen jedoch nur wenige Banken nach. Die Folge davon: es wurde per Gesetz ein so genannter Beipackzettel eingeführt, der sowohl über die Risiken der jeweiligen Anlageart als auch über die Renditechancen aufklären sollte.

Doch dies geht Michel Barnier, dem EU-Binnenmarktkommissar, noch nicht weit genug. Er will eine europaweite Lösung mit klaren Beipackzetteln, die für Anleger eine wirkliche Hilfe darstellen, bevor sie eine Entscheidung für eine Anlageart und / oder eine Versicherung treffen. Barnier hat den Gesetzentwurf nun in Straßburg vorgestellt, der unter anderem eine Klausel enthält, in der Versicherungsvermittler vor Abschluss einer Versicherung offenlegen müssen, wie viel Provision sie für den Vertragsabschluss erhalten und für welche Versicherungen sie tätig sind. Die Umsetzung des Gesetzes soll europaweit bis 2015 abgeschlossen sein.

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