Entspannung bei Renditen auf Staatsanleihen

Die Situation am Anleihemarkt hat sich in den vergangenen Tagen offenbar merklich entspannt. Sowohl Spanien als auch Frankreich konnten zuletzt Staatsanleihen ohne größere Renditeaufschläge am Markt platzieren und emittieren. Dabei lag die Rendite bei den französischen Anleihen sogar letztlich unterhalb der vormals gezahlten Renditen. Eine zehnjährige französische Staatsanleihe ist für einen Zinssatz von 3,1 Prozent platziert worden. Auch bei den Zinssätzen auf Staatsanleihen von Spanien ist Entspannung zu verzeichnen: Es wurden Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten für Zinssätze zwischen 2,9 und 3,6 Prozent emittiert, was ein sehr verträgliches Renditemaß darstellt. Ein Rückgang der Risikoprämien ist darauf zurückzuführen, dass es aus Sicht vieler Investoren offenbar wieder wahrscheinlicher geworden ist, dass der französische Staat dauerhaft seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird.

Wahrscheinlicher ist aber die erhebliche Liquiditätsspritze der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Banken, die die Situation am Interbankengeldmarkt erheblich entspannt hat. Diese hat eine dreijährige Refinanzierungsmöglichkeit für die Geschäftsbanken zum Leitzins in Höhe von 1 Prozent zur Verfügung gestellt. Die Intention dahinter ist vor allem auch gewesen, die Geschäftsbanken anzureizen, Staatsanleihen zu kaufen. Nachdem die Kritik am Ankauf von Staatsanleihen europäischer Staaten niedriger Bonität durch die EZB gewachsen ist, ist es nun intendiert, diese Aktivität wiederum auf die Geschäftsbanken zu übertragen. Dies funktioniert offensichtlich so gut, dass durch die gestiegene Nachfrage nach den Staatsanleihen die Zinsen entsprechend gesenkt hat.

Durch die Kritik am Ankaufprogramm der EZB sind auch zwei deutsche Prominente Geldpolitiker aus dem Führungsgremium der EZB geschieden. Das sind Axel Weber, der als aussichtsreichster Kandidat auf die Präsidentschaft der EZB gehandelt wurde, und der ehemalige EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark. Sie hatten kritisiert, dass die EZB durch den Ankauf von Staatsanleihen den Artikel 101 des EG Vertrages gebrochen hat. Darin ist festgeschrieben, dass es Verboten ist die öffentlichen Haushalte durch die Notenbank zu finanzieren. Auch der Einwand, dass diese Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Liquidität im Bankensystem notwendig war und eine einmalige Maßnahme darstellt, ist angesichts des Bestandes an Staatsanleihen in der EZB-Bilanz von mehr als 200 Milliarden Euro wenig glaubwürdig.

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