Gibt es eine Garantie für Sparer?

Heute wird Kanzlerin Merkel zitiert, dass sie in der „Leipziger Volkszeitung“ gesagt habe, die Garantie für die Spareinlagen der Deutschen gilt. Doch halt, welche Spareinlagen meint sie damit überhaupt, und was ist laut Gesetz abgesichert?

Tagesgeld und Festgeld sowieso Sparbücher sind gesichert über die gesetzliche Einlagensicherung. Das heißt, je Kunde gibt es im Falle von Bankpleiten maximal 100.000 Euro zurück. Dies ist eine relativ hohe Summe, im vergangenen Jahr betrug diese nur 50.000 Euro.

Über die gesetzliche Absicherung hinaus gibt es mehrere Sicherungsmöglichkeiten, die jedoch nicht automatisch von jeder Bank angeboten werden. Die Privatbanken in Deutschland können sich über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken freiwillig absichern. Dies ist jedoch keine Pflicht, sollte jedoch bei der Wahl der Bank keine zu geringe Rolle spielen. Während einige deutsche Banken beispielsweise dem freiwilligen Fonds nicht angehören, ist im September dieses Jahres die Bank of Scotland dem Sicherungsfonds des Bankenverbandes beigetreten. Dies bedeutet eine höhere Absicherung der Einlagen bei der britischen Bank, was einen großen Vorteil für die Kunden der Bank of Scotland darstellt.

Die Sparkassen und Landesbanken sowie die Volks- und Raiffeisenbanken haben ihre ganz einigen Sicherungssysteme, bieten dafür jedoch meist deutlich niedrige Zinsen für Tagesgeld, Festgeld und Sparbücher an. Hier sind es meist die Direktbanken, die nur im Internet agieren, welche die hohen Zinsen anbieten  – und oftmals dennoch eine hohe Absicherung der Ersparnisse bieten.

Sicherheit sollte deshalb immer eine große Rolle beim Sparen bieten, wenn es einem nicht nur um den  hohen Zinsertrag und eine große Rendite geht. Eine vollständige Garantie für Spareinlagen, wie die Kanzlerin sie nun noch einmal bestätigt hat, gibt es jedoch laut Gesetz in Deutschland nicht.

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