Coronakrise – wie gut sind meine Einlagen geschützt?

Die Coronakrise ist auch für Banken eine Belastung. Viele Sparer fragen sich darum, wie sicher ihr Geld bei ihrer Bank ist. Wir erklären, wie Einlagen in Europa und Deutschland geschützt sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die gesetzliche Einlagensicherung Deutschlands schützt Einlagen bis 100.000 Euro je Kunde
  • Auch in anderen Ländern der EU gilt eine gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde
  • Private Banken, Sparkassen und Volksbanken bieten teils zusätzlichen Schutz

Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 je Kunde

Einlagen bei deutschen Banken sind über die gesetzliche Einlagensicherung Deutschlands geschützt. Dies gilt beispielweise für Einlagen auf dem Girokonto, dem Tages- oder Festgeld, und auch für Einlagen auf dem Sparbuch. Die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung beträgt 100.000 Euro je Kunde.

Sollte eine deutsche Bank also insolvent gehen, sind die Einlagen eines jeden Kunden dort bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt. Für Gemeinschaftskonten gilt: Jeder Kontoinhaber eines gemeinschaftlich geführten Kontos hat einen separaten Anspruch. Führt beispielweise ein Ehepaar ein Gemeinschaftskonto, sind die Einlagen darauf bis insgesamt 200.000 Euro geschützt, sofern kein weiteres Konto bei der Bank besteht.

Einheitliche Regeln in der EU

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU. Wer also über einen Zinsbroker wie WeltSparen oder Zinspilot ein Konto in Spanien oder Lettland eröffnet hat, genießt ebenfalls einen Schutz der Einlagen bis 100.000 Euro je Kunde. Allerdings greift nicht die deutsche Einlagensicherung, sondern die Einlagensicherung des jeweiligen Landes.

Viele Banken schützen die Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus

Darüber hinaus ergreifen viele Institute freiwillige Maßnahmen zum Schutz der Einlagen, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehen. Namhafte private Banken wie die Deutsche Bank und die Commerzbank gehören beispielsweise dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) an. So sind Einlagen je nach Institut teils über mehrere Millionen Euro je Kunde geschützt.

Die deutschen Sparkassen sind im Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe zusammengeschlossen. Hier haftet ein Institut für das andere, was Einlagen prinzipiell in unbegrenzter Höhe schützt. Ähnlich sieht es bei Volks- und Raiffeisenbanken aus. Der Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schützt Einlagen praktisch in unbegrenzter Höhe.