Keine Haftung für dritte Kreditinstitute
Am 3. Juli 2015 tritt es in Kraft, das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie. Damit ändert sich die Einlagensicherung nicht nur in den anderen Ländern der Europäischen Union erheblich, sondern auch in Deutschland. Die oben genannte Stellungnahme des DSGV-Vorstands ist hier mit einer klaren Forderung belegt: „Die Sparkassen-Finanzgruppe ist nicht bereit, mit den zum Schutz der Einlagen ihrer Kunden gebildeten Sicherungsmitteln für dritte Kreditinstitute zu haften oder für Dritte eine Rückversicherung zu finanzieren.“ Im Schatten des möglichen Grexit und des inzwischen faktisch pleite gegangenen Griechenlands macht der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hier seinen eigenen Standpunkt deutlich. Im Namen der deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen wurde vom DSGV beschlossen, dass eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindert werden soll. Damit stellt sich die Sparkassen-Finanzgruppe klar gegen die neuerlich wieder eingebrachten Vorschläge in Sachen EU-Einlagensicherung, welche „die nationalen Einlagensicherungssysteme in Europa zu vergemeinschaften oder zumindest haftungsmäßig“ verbinden wollen, so der DSGV.Surftipp: Ratgeber zur Einlagensicherung
Sparbereitschaft besteht nur bei Sicherheit der Einlagen!
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband ist, was nachzuvollziehen ist, der Ansicht, dass eine Bereitschaft zum Sparen nur dann bestehen würde, wenn die Sicherheit der angelegten Gelder ohne jeden Zweifel gewährleistet wäre. Die Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt deshalb, so der DSGV, „einen effektiven Sparerschutz auf der Basis leistungsfähiger nationaler Einlagen- und Institutssicherungssysteme“. Der Grund hierfür: Gerade in Deutschland würden die Sparer „mit großer Besorgnis“ auf die Belastungen blicken, die ihnen heute und in Zukunft möglicherweise auferlegt würden. Deshalb müsste vermieden werden, dass es zu weiteren Verunsicherungen der Sparer kommt.Sparkassen fordern Brandmauern in den Einlagensicherungssystemen
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband macht deutlich, dass die Risiken für die Einlagensicherheit auch in Zukunft minimiert werden müssen. „Das erfordere zwingend, ‚Brandmauern‘ in den Einlagensicherungssystemen des gemeinsamen europäischen Hauses sicherzustellen.“, so der DSGV in seiner oben genannten Stellungnahme. Der Verband weiter: „Nur so sei zu gewährleisten, dass mögliche Stabilitätsprobleme in einzelnen Euro-Ländern nicht zu einem flächendeckenden Vertrauensverlust in die Sicherheit der Einlagen in der EU insgesamt werden.“ Im Schatten eines taumelnden Griechenlands findet der DSGV hier klare Worte, dem kaum etwas hinzuzufügen ist. Die bisher starken Einlagensicherungssysteme in Deutschland könnten durch weitere Veränderungen, wie die Haftung für dritte Kreditinstitute, verwässert und dadurch erheblich verschlechtert werden.DSGV fordert Ablehnung der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat klar die Forderung an- die Bundesregierung,
- an den Bundestag und
- an das Europäische Parlament
Sparkassen-Finanzgruppe will bewährte Institutssicherung erhalten
In einer heute veröffentlichten Stellungnahme macht der Deutsche Sparkassen- und Giroverband deutlich, wie die Sparkassen-Finanzgruppe zur ab morgen geltenden Änderung der Einlagensicherheit in der Europäischen Union steht. Georg Fahrenschon, der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, dazu: „Auch künftig wollen wir durch unsere bewährte Institutssicherung einen Einlagensicherungsfall gerade vermeiden und dadurch die Geschäftsverbindungen zu den Kunden umfassend absichern“.Surftipp: Die besten Tagesgeldkonten im Vergleich