Auch wenn die Zinsen für Tagesgeldkonten in 2013 niedrig sind, und je nach Bank auch noch weiter sinken werden, kann es sich immer noch lohnen, Tagesgeldsparen als zusätzliche Einkommensquelle zu nutzen. Wichtiger denn je ist dabei nur eines: die Angebote, die es im Bereich Tagesgeld gibt, gründlich zu vergleichen, wie es beispielsweise mit unserem aktuellen Tagesgeldrechner der Fall ist. Heute zählt beim Tagesgeld nicht nur die Höhe der Zinsen, sondern mehrere Konditionspunkte kommen zum Tragen, wenn man aktuell Tagesgeldzinsen vergleichen und das richtige Sparkonto für sich selbst finden möchte.
Neben der Zinshöhe ist gerade beim Sparen auf einem Tagesgeldkonto als Zusatzeinkommen wichtig, in welchem Zeitraum die Zinsen gutgeschrieben werden und ob diese beispielsweise für Neukunden wie Bestandskunden gleichermaßen hoch sind. Je kürzer die Zeiträume zwischen den Zinsgutschriften sind, umso mehr kommt der Zinseszinseffekt beim Tagesgeldsparen dann zum Tragen und wird damit zu einem zusätzlichen Vorteil. Erfolgt die Gutschrift nur einmal im Jahr, fällt dieser Effekt zumindest über das Jahr gesehen weg. Erfolgt die Gutschrift der Zinsen hingegen vierteljährlich oder gar monatlich, können über das Kalenderjahr hinweg neben den Zinsen auch noch Zinseszinsen aufgebaut werden.
Neben den Zinsen und Zinseszinsen spielt auch die Frage nach dem Bestandskundenzinssatz eine wichtige Rolle. Viele Banken gehen immer noch mit Neukunden-Zinssätzen in die Offensive, gewähren sie einige Monate lang – danach kommt oftmals der jähe Absturz in deutlich niedrigere Zinsregionen, die für die Bestandskunden gezahlt werden. Auch wenn dies natürlich legitim ist, gibt es immer wieder Sparer, die nicht bedacht haben, dass der hohe Anfangszinssatz nur der Zinssatz für Neukunden war, sie aber diesen für ihr zweites Einkommen durch das Tagesgeldkonto eingeplant haben. Dies führt natürlich dann zu einem Zinseinbruch, der je nach Verbraucher und Zinsunterschied mitunter nur schwer zu verdauen ist.
Ebenfalls wichtig ist noch ein anderer Punkt, wenn der Zinsertrag beim Tagesgeldsparen als zusätzliches Einkommen genutzt werden soll: der Freistellungsauftrag. Ist dieser nicht gestellt für das jeweilige Tagesgeldkonto, werden auf den Zinsertrag 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig, zuzüglich des trotz aller Kritik immer noch bestehenden Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, falls die gezahlt werden muss. Wird kein Freistellungsauftrag gestellt bzw. der Zinsertrag ist höher als der Sparerpauschbetrag, muss dies entsprechend eingerechnet werden. Sonst lebt man am Ende nicht von seinen Zinsen, sondern greift zugleich auch noch das angelegte Geld an, was den tatsächlichen Zinsertrag dann zusätzlich schmälert.