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Keine Überraschung bei EZB-Leitzins-Entscheidung

Keine Überraschungen – so lautet das Ergebnis der dritten Ratssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 11. April 2024. In Frankfurt am Main entschieden die Ratsmitglieder, dass der Leitzins weiterhin bei 4,50 Prozent verbleibt. Ebenso stabil sind der Einlagenzins mit 4,00 Prozent (Einlagefazilität) sowie der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität mit 4,75 Prozent. Vorab war darüber spekuliert worden, ob die Zentralbank vom bisherigen Kurs abweicht und eine Zinssenkung um 25 Basispunkte beschließt. Spätestens im Juni 2024 dürfte dies aber der Fall sein.

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Leitzinsen: Zentralbank bleibt im Abwarten-Modus

Auch nach der zweiten Ratssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) in diesem Jahr bleiben die Leitzinsen stabil. Zwar lag die Inflationsrate der Eurozone im Januar 2024 „nur“ bei 2,8 Prozent (und Eurostat gab in einer Schnellschätzung für Februar sogar nur 2,6 Prozent an), jedoch reichte dies für die EZB offensichtlich noch nicht aus, bereits Zinsanpassungen vorzunehmen. Der Leitzins verharrt entsprechend bei 4,50 Prozent, während der Einlagenzins bei 4,00 Prozent verbleibt (Einlagefazilität). Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität wird weiterhin mit 4,75 Prozent angegeben. Zinssenkungen im laufenden Jahr gelten indes als sicher.

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Leitzinsen: Die EZB bleibt 2024 auf Kurs

In der ersten Ratssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) 2024 gab es – wie erwartet – keine Veränderungen, was die Leitzinsen angeht. Der wichtigste Zinssatz der Eurozone bleibt weiterhin bei 4,50 Prozent. Der Zins der Übernachteinlagen (Einlagefazilität) verharrt bei 4,00 Prozent und der Zins für die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegt stabil bei 4,75 Prozent. Für das laufende Jahr prognostizieren Experten erste Zinssenkungen, aber später als bisher erwartet.

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Richtungswechsel bei der EZB: Niedrige Zinsen auf Dauer?

Die Europäische Zentralbank (EZB) lässt die Leitzinsen nach der aktuellen Ratssitzung unangetastet, aber die Chancen für eine Zinssenkung im Herbst sind gestiegen. Nach Beschluss vom 25. Juli 2019 bleibt der Leitzins damit weiter bei 0,00 Prozent, der Einlagenzins bei -0,40 Prozent. Der Satz der Spitzenrefinanzierungsfazilität liegt bei 0,25 Prozent.

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