Banken kommen ihren Pflichten nicht nach: Weiter Defizite beim Beratungsprotokoll

BankenberatungsprotokollIm Jahr 2010 wurde das Beratungsprotokoll für die Anlageberatung in Deutschland zur Pflicht. Es sollte alles ändern, und vor allem in Zukunft Fehler vermeiden bzw. ersichtlich machen, die in der Beratung von Anlegern durch Banken und Finanzberatern auftreten. Im Zuge der Finanzkrise hatten auch zahlreiche deutsche Verbraucher viel Geld verloren durch Anlageprodukte, die als vermeintlich sicher verkauft worden waren, wie zum Beispiel die Zertifikate der US-Großbank Lehman Brothers – die im September 2008 dann in die Pleite gerauscht war. Damit dies nicht wieder vorkommt, sollten bei der Anlageberatung Beratungsprotokolle erstellt werden. Und dies nicht als Kann-Lösung, sondern als Pflicht. Interessiert hat es zahlreiche Banken und Finanzberater nicht, wie Tests aufzeigen. Immer wieder wird die vom Gesetzgeber vorgegebene Pflicht vernachlässigt, wie nun fast 4 ½ Jahre nach Einführung des Beratungsprotokolls erneut deutlich wird.

Verbraucherschutzministerium-Studie zeigt Defizite auf

Das Institut für Transparenz machte sich im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums auf, um zu ermitteln, wie die Banken und Versicherungen ihrer Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls nachkommen. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd, wie ein Vorab-Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ aufzeigt.

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In dieser Woche soll der knapp 500 Seiten starke Bericht vom Ministerium veröffentlicht werden und wirft bereits jetzt seine dunklen Schatten voraus.
  • 119 Testkäufer wurden dabei zu Banken und Versicherungen wie auch Vermittlern geschickt,
  • dazu wurden 1.003 Verbraucher befragt,
  • sowie Gespräche geführt mit Experten und Studien aus dem Bereich des Verbraucherschutzes ausgewertet.
Das Fazit der Studie laut „SZ“: „Keine einzige Dokumentation gibt den Ablauf des Testgesprächs vollständig, richtig, verständlich und übersichtlich wieder“.

Nur jeder Vierte bekommt auch ein Protokoll!

Die Pflicht zum Beratungsprotokoll besteht, und dennoch wurde sie bei den Testkäufen, welche für die Studie des Verbraucherschutzministeriums durchgeführt wurde, nicht immer erfüllt. So erhielt überhaupt nur jeder vierte Testkäufer überhaupt ein solches Protokoll, obwohl es Pflicht ist dieses nach Beratung auszuhändigen. Dabei sind es laut des „SZ“-Berichts hauptsächlich die Versicherungen bzw. Versicherungsvermittler, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, da diese laut Angaben der Zeitung  „häufig darauf verzichten, das Gespräch schriftlich zu dokumentieren“. Deutlich häufiger wurden indes Bankberater ein Protokoll führen.

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Dennoch gilt sowohl für Banken, Versicherungen wie auch Vermittler, dass wichtige Inhalte des Gesprächs, bei dem ja das Beratungsprotokoll Pflicht ist, oftmals nicht dokumentiert werden würden. Dazu gehören unter anderem Produktempfehlungen wie auch die Begründungen, wieso ein bestimmtes Produkt empfohlen wird. Auch andere Inhalte der Gespräche wurden nicht vollständig in den Beratungsprotokollen wiedergegeben, so der Zeitungsbericht. Dazu kommt noch die Tatsache, die kritikwürdig ist: die Beratungsprotokolle sind „auch nicht sehr verständlich verfasst und unübersichtlich gestaltet“, so die „Süddeutsche“ in ihrem Vorab-Bericht über die Studie.

Unterschrift unter das Protokoll keine Pflicht!

Während das Beratungsprotokoll vom Gesetzgeber her verpflichtend ist, ist es die Unterschrift des Kunden unter das Protokoll nicht. So werden die Kunden in die Ecke gedrängt, weil sie so kaum noch Einwände erheben könnten gegen die Beratungsdokumentation. Die Wissenschaftler des Instituts für Transparenz empfehlen deshalb, ein Warnhinweis auf dem Beratungsprotokoll einzuführen, der sich neben dem Feld für die Unterschrift befindet. Zudem sind die Studienersteller der Ansicht, „dass Beratungsgespräche in bestimmten Fällen besser aufgezeichnet als protokolliert werden sollten.“, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Textbausteine in den Beratungsdokumentationen gehören zum Alltag

Wem nützen solche Beratungsprotokolle eigentlich wirklich? Den Kunden, die nach wie vor keine vernünftigen Protokolle ausgehändigt bekommen? Oder nicht vielmehr den Banken, die ihrer lästigen Pflicht zwar nachkommen, diese aber mit Textbausteinen füllen. Dabei geht es den Beratern vor allem darum, so auch die Kritik von Seiten der Verbraucherschützer, dass sie durch die Protokolle aufzeigen, dass die Beratung korrekt durchgeführt wurde. Dafür aber arbeiten sie mit entsprechenden Textbausteinen und wurden auch hinsichtlich deren Nutzung geschult.

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Mehr als 7.000 Beschwerden bei der Finanzaufsicht

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, waren bis Mitte 2013 insgesamt 7.443 Beschwerden von Privatkunden bei der BaFin eingegangen. Diese hohe Anzahl an Beschwerden über die Anlageberater von Banken wie von Sparkassen hatten zu einer kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion an die Bundesregierung geführt. Dies war im vergangenen Herbst. Die Kreditwirtschaft verwehrte sich gegen die Kritik, und machte deutlich, dass bei der BaFin alles registriert werden würde, von der Kritik bis hin zu wirklichen Beschwerden, und dies ganz egal, ob es sich nun um berechtigte oder unberechtigte Kritiken, Reklamationen oder Beschwerden handeln würde. Bereits zu jenem Zeitpunkt hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sechs Bußgeldbescheide (rechtskräftig!) erlassen, wovon sich fünf gegen Privatbanken richteten und einer gegen eine Sparkasse. Zudem gab es insgesamt 28 anhängige Bußgeldverfahren.

Der Kunde ist weiter der Dumme

Die ganze Sache mit dem nicht nachkommen der Erstellung von Beratungsdokumentationen und dem Nutzen von vorgegebenen Textbausteinen zeigt gleich zwei Dinge auf, die gleichermaßen haarsträubend sind. Zum einen nehmen die Banken und Versicherungen wie auch Vermittler die Gesetzeslage und damit den Gesetzgeber nicht ernst. Zum anderen wird der Kunde nicht ernst genommen und bleibt damit, nach wie vor, der Dumme.

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Beides bedeutet gleichermaßen, dass das Verbraucherschutzministerium wie auch die Bundesregierung nun weitere Maßnahmen ergreifen müssen, um endlich die Pflicht wirklich durchzusetzen, und weder sich selbst, noch den Verbraucherschutz noch die Kunden weiter den Hampelmann sein zu lassen. Zur Not mit hohen Bußgeldern und zur Not mit der Androhung von Maßnahmen wie dem Verbot von Beratungen durch bestimmter Berater, sei es in Banken und Sparkassen, seien es freie Berater. Verbraucherschutzminister Heiko Maas wird nun Nägel mit Köpfen machen müssen, damit die Verbraucher in Deutschland auch wieder Vertrauen fassen können in die Anlageberatung und die Berater und nicht schon gleich von vorneherein sagen, wir lassen unser Geld lieber auf dem Sparkonto, da ist es sicher. Denn so erhalten Privatkunden nur schlechte bis sehr schlechte Zinsen, anstatt ihr Geld wirklich für sich arbeiten zu lassen und entsprechende Erträge aus ihren Ersparnissen erzielen zu können. Fotomaterial: iStock – ©  picha

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