BaFin: Sparer sollten Prämiensparverträge prüfen

Sparer mit einem Prämiensparvertrag sollten diesen genau prüfen. Dazu rät die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Pressemitteilung. Es geht speziell um eine Zinsanpassungsklausel.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Viele Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen sind ungültig
  • Sparer sollten aktiv werden, ihre Verträge prüfen und auf ihre Bank zugehen
  • Bei Bedarf kann eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt hinzugezogen werden

Worum geht es?

Viele Prämiensparverträge erhalten eine Zinsanpassungsklausel, die so nicht gültig ist. Betroffen sind insbesondere Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden. Die Klausel räumt dem Kreditinstitut ein, die Verzinsung einseitig anzupassen und zwar mit unbegrenzten Ermessungsspielräumen.

In einem Urteil von 2004 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch, dass ein solches Verfahren nicht zulässig ist. In späteren Jahren konkretisierte er, wie solche Klauseln verfasst sein müssen, damit sie rechtskräftig werden. In einer Entscheidung des Oberlandesgericht Dresden, die noch nicht rechtsgültig ist, heißt es, die Verzinsung müsse sich an einem angemessenen, langfristigen, öffentlich zugänglichen Referenzzinssatz orientieren und sei monatlich anzupassen.

Was sollten Sparer tun?

Für Sparer bedeutet das: Sie sollten prüfen, ob es eine solche Klausel in ihrem Prämiensparvertrag gibt und inwieweit sie den Rechtsvorschriften entspricht. Gegebenenfalls können Sparer die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt hinzuziehen. Dabei gilt es unbedingt zu beachten: Sparer müssen von sich aus aktiv werden!

Das betont auch die BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele: „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag ganz konkret enthält.“ [1] Ein runder Tisch der BaFin mit Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschützern ist zu keinem Ergebnis gekommen. Die BaFin prüft derzeit verwaltungsrechtliche Optionen.

Prämiensparverträge werden in der Regel über einen langen Zeitraum abgeschlossen. Sparer zahlen regelmäßig Beträge ein und erhalten dafür einen Zins sowie eine Prämie.

Weiterführender Link

BaFin – Pressemitteilung