Schutz für Whistleblower: BaFin richtet Meldestelle ein

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat eine eigene Stelle für Whistleblower eingerichtet. Dorthin können sich Insider wenden, die mutmaßliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen melden möchten. Die Hauptaufgabe der BaFin besteht darin, in Deutschland tätige Kreditinstitute, Versicherer und Finanzdienstleister zu kontrollieren. Whistleblower, in der Regel Angestellte oder in einem anderen Vertrauens- oder Vertragsverhältnis zum Unternehmen stehend, können dabei eine wichtige Erkenntnisquelle sein. Das besondere Wissen zu Unternehmensinterna hat in vergangener Zeit bereits einige große Skandale (z. B. „Luxemburg-Leaks“) aufgedeckt und fragwürdige Geschäftsgebaren im Finanzsektor überführt. Für die Hinweisgeber führte die Informationsweiterleitung nicht nur zu ungewollter Prominenz, sondern auch vor Gericht; im schlimmsten Fall zur Verurteilung. Um solche weitreichenden Benachteiligungen für die Hinweisgeber zukünftig auszuschließen, wurde mit dem Ersten Finanzmarknovellierungsgesetz, genauer mit § 4 d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG), die Einrichtung der Meldestelle auf der Internetseite der BaFin verabschiedet. Die Erhöhung des Schutzes für Whistleblower erfolgte im Rahmen der Verschärfung der Strafen für Marktmanipulationen und Insiderhandel. Die sensiblen Interna zum betreffenden Unternehmen können schriftlich oder elektronisch, telefonisch oder mündlich an die Hinweisgeberstelle der BaFin weitergleitet werden. Ob er anonym bleiben möchte, kann der Hinweisgebende selbst entscheiden. Neben Whistleblowern kümmert sich die BaFin auch um Verbraucher mit Beschwerden gegenüber Finanzinstituten bzw. Versicherungen sowie die Erteilung von Banklizenzen.