Bankenregulierung: bleiben Verbraucherinteressen auf der Strecke?

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich heute zu einem aktuellen Test von Kreditangeboten durch die Zeitschrift "Finanztest" geäußert. Dabei kritisiert der Verband der deutschen Kreditinstitute vor allem, dass falsche Bewertungsmaßstäbe bei dem Test zugrunde gelegt worden sind, die letztlich auch zu falschen Schlüssen geführt haben. Die Pressemitteilung, die vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken (BVR) versendet wurde, startet jedoch mit dem Hinweis, dass diese Mitteilung auch ganz generell versendet wird, um nochmal auf die differenzierten gesetzlichen Anforderungen an Auskunftsmerkmale hinzuweisen. Diese sind mit der Schufa als Vertragspartner der Banken und Sparkassen vereinbart und können bei Fehlinterpretation sicher zu falschen Ergebnissen führen.

Kern der Untersuchung des Kreditangebots von "Finanztest" ist eine EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die im Juni 2010 von der deutschen Legislative in Deutschland umgesetzt wurde (Details zu dieser Richtlinie finden Sie zum Beispiel hier oder hier). Diese schreibt unter anderem verpflichtend vor, dass Banken und Sparkassen vorvertragliche Informationen nach gewissen Standards erteilen müssen. Die deutsche Kreditwirtschaft hat diese Pflichten laut eigener Mitteilung vollumfänglich in ihre Geschäftsprozesse eingepflegt und kommt den vorvertraglichen Informationspflichten damit vollumfänglich nach. Ein Streitpunkt, der auch in "Finanztest" angeführt wurde, ist jedoch der Zeitpunkt, zu dem diese Information erfolgen muss. Der Gesetzestext formuliert den Zeitpunkt dahingehend, dass die Information rechtzeitig erfolgen muss. Konkreter wird der Zeitpunkt nicht determiniert. Auf diese Formulierung beruft sich auch die deutsche Kreditwirtschaft im Hinblick auf die Kritik von "Finanztest". Wenn nämlich Kundenanfragen als zunächst allgemeine Kreditanfrage verstanden werden, ist eine direkte Aushändigung der Informationen möglicherweise nicht zwangsläufig erforderlich. Erst vor einem konkreten Vertragsabschluss könnte die Aushändigung der Informationsbroschüre verpflichtend sein. Die Frage, welcher Zeitpunkt nun der Richtige ist, bleibt weiterhin zu klären.

Der Verband der deutschen Kreditinstitute legt in seiner Pressemitteilung jedoch Wert auf die Feststellung, dass die gesetzlichen Anforderungen damit nicht verletzt worden sind. Nur, weil die Information nicht direkt im Rahmen des ersten Kundenkontakts erfolgte, kann kein Vergehen konstatiert werden. Die Reaktion von "Finanztest" bleibt abzuwarten. Die ersten Lücken in der Bankenregulierung zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen tauchen nun aber bereits mehr als deutlich auf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert