Euro-Rettungsschirm: Ende der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht naht

Die Schuldenkrise in Europa ist noch lange nicht ausgestanden, Finanzhilfen in Milliardenhöhe flossen schon und die Geldmengen in der EU wurden gewaltig ausgeweitet, da kommt es endlich auf uns zu, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Euro-Rettungsschirm. Dabei geht es jedoch weniger um den moralischen Aspekt und die Verpflichtung, den anderen Staaten zu helfen, wenn sie in Not sind, sondern um den verfassungsrechtlichen Punkt. In wie weit stimmt der Rettungsschirm mit unseren Gesetzen überein und ist er, wenn man gesetzlich geltende Maßstäbe zur Hand nimmt, möglicherweise gar nicht rechtens? Die Frage beschäftigt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe derzeit und heute wurde endlich das Datum der Urteilsverkündung bekannt gegeben. Am 7. September, in wenigen Wochen also, wird darüber entschieden sein, ob der Rettungsschirm für die europäischen Schuldenstaaten verfassungskonform ist – oder den Vorgaben der Verfassung gar widerspricht. Ob die Klage erfolgreich ist, oder ob die Bedenken mit einem höchstrichterlichen Urteil zerstreut werden wird entscheidend sein für die Zukunft der Euro Zone. Sollte der Euro-Rettungsschirm gegen die deutsche Verfassung verstoßen und damit nichtig sein, könnte dies zu einem Auseinanderbrechen der Währungsunion führen. Ein Deutschland, dass die Hilfen verweigert, die man sich gegenseitig zugesichert hat, wird kaum weiter in der Gemeinschaft anderer Staaten bleiben können. Heute stört dies die Anleger des Euro noch nicht, gegenüber dem Dollar steigt die Gemeinschaftswährung mittlerweile wieder. Am 7. September, dem Tag der Urteilsverkündung in Karlsruhe, könnte die Welt jedoch ganz anders aussehen, mit einem einbrechenden Euro und einem Deutschland, das mit dem Rücken an der Wand steht.

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