Sind Negativzinsen unzulässig?

Sind Negativzinsen auf Tagesgelder und Girokonten generell unzulässig? Ja, sind sie – so lässt sich jedenfalls ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin interpretieren. Konkret ging es in diesem Fall um die Minuszinsen der Sparda-Bank Berlin.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Das Landgericht Berlin erklärt die Negativzinsen der Sparda-Bank Berlin auf Giro- und Tagesgelder für unzulässig
  • Die Sparda-Bank Berlin will in Berufung gehen
  • Sollte das Urteil Bestand haben, drohen Banken hohe Rückzahlungen

Verwahrentgelte widersprechen gesetzlichen Leitlinien

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) urteilte das Landgericht Berlin, dass die Sparda-Bank Berlin keine Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten erheben darf. Zur Begründung hieß es, Verwahrentgelte auf Girokonten seien „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren.“[1] Und weiter: „Die Klausel benachteiligt den Verbraucher daher unangemessen.“

Dasselbe gilt demnach für Negativzinsen auf Tagesgeldkonten. Auch diese sah das Gericht nicht im Einklang mit den gesetzlichen Leitlinien. Die logische Konsequenz: Die Sparda-Bank Berlin muss die Negativzinsen an die Kunden zurückzahlen.

Womöglich weitreichende Folgen für die Banken-Branche

Noch ist offen, ob das Urteil Bestand hat. Die Sparda-Bank Berlin will in Berufung gehen. Sie verweist darauf, dass frühere Urteile von Gerichten Verwahrentgelte grundsätzlich zugelassen haben.

Sollte das Urteil Bestand haben, hätte das weitreichende Folgen für die gesamte Banken-Branche. Die Institute müssten sich darauf einstellen, ihren Kunden hohe Summen zurückzuzahlen. Daneben würde auch ihr Ansehen leiden.

Hintergrund

Laut unserem Schwesterportal tagesgeldvergleich.net erheben bereits über 600 Banken Negativzinsen. Darunter zahlreiche Sparkassen und Volksbanken, aber zum Beispiel auch die junge N26 GmbH. Erst kürzlich hatte zudem die ING ein Verwahrentgelt für ihre Giro- und Tagesgelder angekündigt.[2]

Bei dem Streit um Negativzinsen geht es auch darum, was ein Giro- bzw. Tagesgeldkonto überhaupt ist. So verstehen Banken Girokonten als „Typenmischvertrag“, der ein Verwahrentgelt erlaubt. Die Argumentation beim Tagesgeld ist vergleichbar. Der VZBV hingegen sieht in Negativzinsen auf dem Girokonto ein zusätzliches Entgelt, das ohne besondere Leistung erhoben wird. Beim Tagesgeld versteht der VZBV die Bank als Darlehensnehmer, der Zinsen zahlen muss, aber keine vom Kunden verlangen darf.

Weiterführender Link

[1] Handelsblatt – Minuszinsen

[2] Tagesgeldvergleich.net – Negativzinsen