Volksbank Reutlingen wegen Negativzinsen verklagt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat am Mittwoch beim Landgericht Tübingen Klage gegen die Volksbank Reutlingen eingereicht. Im Juni war die Bank zunächst abgemahnt worden, weil im Preisaushang Minuszinsen für Giro-, Tages- und Festgeldkonten aufgetaucht waren. Zwar wurde der Aushang wieder geändert, doch eine Unterlassungserklärung hat die Volksbank Reutlingen nicht unterschrieben. Eine zweite Klage droht ebenfalls.

Negativzinsen nur vorsorglich

Die Volksbank Reutlingen kommt aus den Schlagzeilen nicht mehr heraus. Grund ist der Preisaushang, in dem sie Negativzinsen ankündigte. 0,5 Prozent sollten es sein – bei Girokonten bereits ab einem Euro, bei Tagesgeldkonten ab 10.000 Euro. Auf Festgeldkonten gab es ebenfalls einen Negativzins. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte das Institut ab. Die Negativzinsen verschwanden wieder aus dem Aushang. Angeblich waren sie nur vorsorglich aufgeführt worden. „Wir wollen verhindern, dass durch neue, große Summen Anlagegeld unsere bisherigen Mitglieder und Kunden mittelbar geschädigt werden, nämlich dadurch, dass wir das Geld selbst bei der Zentralbank anlegen und dafür Negativzinsen zahlen müssen“, zitiert das Handelsblatt den Vorstand.

Unterlassungserklärung nicht unterschrieben

Eine Unterlassungserklärung unterschrieb die Volksbank Reutlingen jedoch nicht. Darum klagt nun die Verbraucherzentrale. Sie findet, es sei rechtswidrig, die laufenden Geschäftsbedingungen zu ändern. Und dem Institut liegt noch eine zweite Unterlassungserklärung vor. Diese stammt von der Verbraucherzentrale Sachsen, welche findet: „Negativzinsen ab dem ersten Euro sind für Verbraucher vor allem in Kombination mit einem Kontoführungsentgelt kritisch.“

Musterprozess möglich

Die Frist, um die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, endete am Donnerstag. Verbraucherzentralen in ganz Deutschland rechnen damit, dass es zu einem Musterprozess kommen wird. Eine Umfrage der F.A.Z unter den 16 deutschen Verbraucherzentralen ergab, dass es keine weiteren Abmahnungen an Banken geben soll, bis der Fall der Volksbank Reutlingen geklärt ist. Die steht wegen des drohenden Musterprozesses bereits mit den Verbänden des Genossenschaftssektors in Verbindung. Gegebenenfalls würde sie außerdem auf die Hilfe einer externen Anwaltskanzlei zurückgreifen. Unterstützung bei anderen Banken sucht sie hingegen nicht. Ein guter Überblick über Banken, die derzeit Negativzinsen verlangen, findet sich auf tagesgeldvergleich.net. Tages- und Festgeldkonten, die Sparern weiterhin attraktive Zinsen bieten, finden sich außerdem in unseren Vergleichen.
Weiterführende Links: Handelsblatt – Streit über den Minuszins Handelsblatt – Volksbank Reutlingen droht eine zweite Klage Faz – Keine weiteren Abmahnungen für Banken mit Negativzinsen tagesgeldvergleich.net – Negativzinsen