Lebensversicherer: Garantiezins soll weiter runter gehen

Der Höchstrechnungszins für klassische Lebensversicherungen soll zum 1. Januar 2017 von derzeit 1,25 % auf 0,90 % gesenkt werden. Damit würde der Höchstrechnungszins – umgangssprachlich auch Garantiezins genannt – sein neues Rekordtief erreichen. Zur Erinnerung: Zur Jahrtausendwende betrug der Garantiezins noch 4 %. Laut Bundesfinanzministerium soll mit dieser Maßnahme auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert werden. Von der Absenkung betroffen sind lediglich die Verträge, die ab 2017 neu abgeschlossen werden. Für bestehende Beträge gilt auch weiterhin der jeweils vereinbarte Garantiezins. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) plädiert dafür, den Höchstrechnungszins zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens zum 1. Juli 2017, abzusenken. Der GDV begründete die Forderung damit, dass diese Maßnahme einen „deutlichen zeitlichen Vorlauf“ erfordere (Stellungnahme des GDV vom 11.05.2016).Über die Absenkung will das Finanzministerium im Mai 2016 entscheiden. Sollte der Garantiezins tatsächlich die 1-Prozent-Grenze unterschreiten, wird es für Versicherer deutlich schwerer, klassische Lebensversicherungsverträge an den Kunden zu bringen. Angesichts der aktuellen Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ist es für Versicherungsunternehmen bereits jetzt eine große Herausforderung, den Garantiezins zu gewährleisten und die strengeren Kapitalanforderungen zu erfüllen. Ob und inwieweit der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen noch Sinn macht, soll die BaFin im Jahr 2018 bewerten. Bis dahin wird geprüft, inwieweit die erst Anfang des Jahres 2016 in Kraft getretenen regulatorischen Vorgaben von Solvency II in der Praxis Früchte tragen.