EZB ändert Abstimmungsverfahren im Rat

Ab kommendem Jahr wird alles anders im Rat der Europäischen Zentralbank, zumindest hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens. Da zum 1. Januar 2015 auch in Litauen der Euro eingeführt werden soll, sollen nicht mehr alle Notenbankchefs der Euro-Zone ihre Stimme bei den wichtigen Ratssitzungen der EZB abgeben können.

Abstimmungen im EZB-Rat mit Rotationsverfahren

19 Notenbankchefs werden dem Rat der Europäischen Zentralbank angehören, wenn Litauen der Währungsunion beitritt. Damit ist eine recht hohe Anzahl an eigentlich Stimmberechtigten erreicht, bereits jetzt sind sich die Zentralbankchefs nicht immer gerade einig bei den Ratsentscheidungen. Die Änderung des Abstimmungsverfahrens hin zu einem Rotationsverfahren hat damit auf den ersten Blick nur Vorteile: die Ratssitzungen können sich nicht endlos strecken, da nicht jeder Notenbankchef seine Stimme abgeben muss (oder eben darf). Und nicht jeder Zentralbankchef aus den Ländern der Euro-Zone muss auch mit abstimmen.

Auch Bundesbank-Chef betroffen vom neuen Abstimmungsverfahren

Und weil ein solches Rotationsmodell nicht nur die kleinen Euro-Staaten, sondern alle Länder der Währungsunion betrifft, wird auch der Bundesbank-Chef vom neuen Abstimmungsverfahren betroffen sein. Das bedeutet: bei jedem fünften Mal wird der Rat ohne die Stimme des deutschen Notenbankchefs, derzeit Jens Weidmann, auskommen müssen.

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Für Deutschland ist dies natürlich fatal, wird so dem wichtigsten Euro-Land die Möglichkeit genommen, bei wichtigen Entscheidungen eine Stimme zu haben. Gerade wenn es um so wichtige Themen wie die Senkung des Leitzinses oder aber den Ankauf weiterer Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank geht, werden damit nur andere über unsere Zukunft abstimmen, auf Gedeih und Verderben, ohne dass die Bundesbank ein Stimmrecht besitzt dafür.

Rotationsverfahren kommt mit Verspätung – aber es wird kommen

Schon vor sechs Jahren war das Rotationsmodell für den Rat der Europäischen Zentralbank beschlossen worden, wurde dann jedoch nicht eingeführt. Nun aber wird die Zahl der Notenbankchefs im Rat auf mehr als 18 anwachsen, durch den Beitritt Litauens in die Euro-Zone – und damit ist auch die Zeit gekommen, das neue Abstimmungsverfahren einzuführen.

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Wie die Bundesbank dazu bereits im Februar dieses Jahres geschrieben hat, wird es beim neuen Abstimmungsverfahren eine klare Einteilung der Mitgliedstaaten geben: „Nach dem Rotationsprinzip werden die Zentralbankpräsidenten entsprechend der Wirtschaftskraft und der Größe des Finanzsektors ihrer Heimatländer in Gruppen eingeteilt. Bei 19 bis 21 Mitgliedstaaten werden zwei Gruppen gebildet: Die nach den genannten Kriterien größten fünf Länder bilden die erste Gruppe. Auf sie entfallen vier Stimmrechte im EZB-Rat. Zu dieser Gruppe gehören Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande.“ Und: „Die Stimmen innerhalb dieser Gruppe rotieren im monatlichen Turnus, sodass jeden Monat einer der Präsidenten der Zentralbanken der fünf größten Länder keine Stimme im Rat hat.“ Dennoch wird der Bundesbank-Chef sein Recht an der Teilnahme und der Mitsprache im EZB-Rat behalten auch in den Monaten, in denen er kein Stimmrecht ausüben kann. Damit können die nicht stimmberechtigten Ratsmitglieder trotzdem ihre Meinungen und Argumente zu den Entscheidungen bei den Zinsen oder anderen Maßnahmen beitragen und damit gegebenenfalls auch die Entscheidungen der anderen Notenbankchefs beeinflussen, die bei der jeweiligen Sitzung des Rats der Europäischen Zentralbank ihr Stimmrecht ausüben dürfen.

Änderung mitten in der Eurokrise

Auch wenn sich das alles dann doch wieder ganz gut anhört seitens der Deutschen Bundesbank, so stellt sich dann doch die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, eine solche Änderung des Abstimmungsverfahrens für den EZB-Rat mitten in der Eurokrise durchzuführen. Denn letztlich ist es gerade jetzt sehr wichtig, an einem Strang zu ziehen und stimmberechtigt zu sein – auch gerade aus der Sicht Deutschlands. Deshalb ist es vielleicht der schlechteste Zeitpunkt, die Abstimmungsmodalitäten auf 1. Januar 2015 zu ändern und nicht noch bis zum völligen Abebben der Krise zu warten. Aber was nun mal vereinbart wurde, wird nun wohl auch umgesetzt werden, egal ob es wirklich sinnvoll ist zu diesem Zeitpunkt oder nicht. Es wird sich im kommenden Jahr dann zeigen müssen, ob und wie das neue Abstimmungsverfahren dem Rat der Europäischen Zentralbank und seinen Entscheidungen zuträglich sein wird – oder eben nicht.

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