Einzahlungen in die gesetzliche Rente als Alternative zu Zinsprodukten

Vor der nächsten EZB Entscheidung locken ZinsgarantienDie aktuelle Niedrigzinsphase sorgt nicht nur bei Sparern von Zinsprodukten wie Tagesgeld oder Festgeld für Verdruss. Auch Lebensversicherer und Anbieter privater Altersvorsorgen bekommen langsam Probleme, früher gegebene Zinsgarantien überhaupt noch einhalten zu können. Eine interessante Alternative zu den Niedrigzinsen sind Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Freiwillige Einzahlungen fürs Vorjahr immer bis 31. März des laufenden Jahres

Jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres sind freiwillige Einzahlungen für das vorangegangene Jahr möglich.

Für wen freiwillige Nachzahlungen interessant sein können

Studenten

Wer länger als bis zum 25. Lebensjahr studiert hat, kann für die Studienjahre nach dem 25. Lebensjahr Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzahlen. Er muss allerdings den Antrag spätestens im Alter von 45 Jahren stellen.

Selbstständige

Selbstständige kommen in den Genuss eines ganz besonderen Services: ihnen berechnet die gesetzliche Rentenversicherung die Rente, die sie auf Basis freiwilliger Zahlungen erhalten würden. Das Ergebnis dieser Berechnung kann dann mit Angeboten am privaten Markt verglichen werden. Setzt man voraus, dass die gesetzliche Rente sicher bleibt, lohnt sich eine Einmalzahlung auf das eigene Rentenkonto oft mehr als die Inanspruchnahme eines Angebotes privater Versicherer. Voraussetzung für Selbstständige: sie müssen 65 Jahre oder älter sein. Dann können sie im laufenden Kalenderjahr ihr Rentenkonto durch eine Einmalzahlung von maximal 60 Monaten auffüllen. Im Anschluss daran bekommen sie sofort eine gesetzliche Rente.

Mütter

Mütter bekommen für jedes vor 1992 geborenen Kind zwei und für jedes ab 1992 geborene Kind drei Jahre Kindererziehungszeit bei der gesetzlichen Rentenkasse gutgeschrieben. Hat eine Mutter als Hausfrau bis zum Renteneintritt keine 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt, hat sie an sich keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Mit der Gutschrift der Beitragsjahre für die Kinder würde sich das aber ändern. Wer zum Beispiel drei vor 1992 geborene Kinder hat, würde sechs Beitragsjahre angerechnet bekommen und Rente beziehen können. Wer etwa nur zwei Kinder hat, die vor 1992 geboren wurden, kommt nur auf vier Beitragsjahre, kann für das benötigte fünfte Beitragsjahr aber 1.020 Euro nachzahlen und käme dann auch auf fünf Beitragsjahre. Fünf Beitragsjahre ergeben derzeit etwas weniger als 100 Euro Rente pro Monat. An sich nicht viel aber gemessen an den 1.020 Euro Einmalzahlung, rentiert sich diese bereits nach nicht einmal einem Jahr Rentenbezug.

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