Bankenpleite: Sparer werden künftig schneller entschädigt

Die von einer Bankenpleite betroffenen Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung ab sofort innerhalb von sieben Arbeitstagen entschädigt. Damit haben die deutschen Sicherungssysteme bereits jetzt die zum 3. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzte europäische Einlagensicherungsrichtlinie vollständig umgesetzt. Wird eine deutsche Privatbank insolvent, springt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein. Nachdem der Entschädigungsfall – Zahlungsunfähigkeit des Geldhauses – durch die Finanzaufsicht (BaFin) festgestellt wurde, wird die Öffentlichkeit zu den Details des Entschädigungsverfahrens informiert. Bis zum fünften Tag wird die Auszahlung vorbereitet. Die letzten zwei Tage erfolgt die Erstattung der gesicherten Einlagen an die Gläubiger. Einleger müssen keinen Antrag stellen, da das zuständige Einlagensicherungssystem automatisch entschädigt. Gemäß europäischer Einlagensicherungsrichtlinie soll die Entschädigung stufenweise bis Ende 2023 auf sieben Tage verkürzt werden. Ziel der genannten Richtlinie ist es, den Einlegerschutz in Europa zu verbessern. Die gesetzliche Einlagensicherung umfasst Einlagen bei einer Bank bis maximal 100.000 Euro, in besonderen Fällen vorübergehend auch bis zu 500.000 Euro. Die einheitlich harmonisierte Einlagensicherung ist die dritte Säule, auf die sich die Bankenunion stützt. Der jüngste Entschädigungsfall des EdB war die Frankfurter Mable GmbH, die am 6. Februar 2016 ihre Geschäfte einstellen musste. Ungefähr einen Monat später war der Fall mit der Auszahlung von insgesamt 2,6 Mrd. Euro an die Einleger abgeschlossen.