Bereits Anfang Dezember letzten Jahres hatte es die Ratingagentur Standard & Poor’s angekündigt: Die Bonität zahlreicher europäischer Staaten, darunter auch die Deutschlands und Frankreichs, gelange erneut auf den Prüfstand. Die Konsequenz der Prüfung ist, dass am vergangenen Freitag neun der siebzehn Länder von S&P herabgestuft oder mit einem negativen Ausblick belegt wurden. Deutschland ist zwar nicht dabei und kann sein Top-Bonitätsnote von "AAA" weiterhin behalten. Für Frankreich und Österreich ist die Analyse der Ratingagentur aber negativer ausgefallen. Sie wurde auf die Note "BB+" herabgestuft.
Die Bekanntgabe der Herabstufungen erfolgte pünktlich nach Handelsschluss der wichtigsten Börsen am vergangenen Freitag um mögliche Überreaktionen an den Märkten zu vermeiden.
Diese Überreaktionen blieben allerdings auch heute zu Beginn der neuen Woche weitestgehend aus. Analysten und Finanzmarktexperten beruhigten am heutigen Vormittag. Die Entscheidung der Ratingagentur war bereits seit Dezember von den Experten so erwartet worden und hat daher keine erneuten Reaktionen an den Märkten hervorgerufen. Dies sei auch in Zukunft in Bezug auf die Ratings dieser Staaten erst einmal nicht zu erwarten. Für Frankreich und Österreich, die ebenfalls bisher zu den Top-Schuldnern zählten, dürfte die Entscheidung der Ratingagentur dennoch schwer wiegen. Denn eine Herabstufung der Bonitätsnote hat möglicherweise langfristig dennoch Auswirkungen auf die Refinanzierungskosten. Die Herabstufung wird begründet mit dem unklaren Lösungsmanöver der europäischen Politik hinsichtlich der Staatsschuldenkrise, den Refinanzierungsproblemen der entsprechenden Länder sowie mit den anvisierten Sparbemühungen, die das Wirtschaftswachstum höchstwahrscheinlich dämpfen werden.
Stuft eine Ratingagentur ein Land herab, so wird dies den Investoren, die in Staatsanleihen der entsprechenden Länder investiert haben, signalisieren, dass das Halten des Versprechens des Staates die Tilgungs- und Zinszahlungen für die Staatsanleihen zu zahlen, unwahrscheinlicher geworden ist. Dies wird dazu führen, dass viele Anleger ihre Staatsanleihen an den Märkten vorzeitig veräußern. Das so entstehende Überschussangebot am Anleihemarkt drückt sich in fallenden Anleihekursen und steigenden Renditen aus. Bei einer Neuemission muss der Staat nun mindestens diesen Zinssatz auch für die neuen Staatsanleihen bieten, damit sie von Gläubigern entsprechend gezeichnet werden.