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Bundesbank beteiligt sich weiter an Anleihekäufen

Die Bundesbank setzt ihre Anleihekäufe fort. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, dass sich Deutschland nur nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung weiter an den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen dürfe. Diese hat inzwischen stattgefunden. „Die Deutsche Bundesbank wird sich deshalb weiterhin an Ankäufen im Rahmen des PSPP beteiligen“, so die Notenbank am Montag.[1]

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Reaktionen auf das Urteil des BVerfG zu EZB-Anleihekäufen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) hat teils heftige Reaktionen nach sich gezogen. Das BVerfG hatte die Anleihekäufe vergangene Woche für teilweise verfassungswidrig erklärt. Bundesregierung und Bundestag sollen künftig die Verhältnismäßigkeit prüfen. Andernfalls darf die Bundesbank nach einer Übergangsfrist von drei Monaten nicht mehr an den Anleihekäufen teilnehmen.

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