EU-Einlagensicherung: Ausschluss von Sparkassen und Volksbanken

Der EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker beabsichtigt, deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der geplanten einheitlichen Einlagensicherung in der Eurozone auszuschließen. Dies berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 2. November 2015 und beruft sich auf eine entsprechende Ankündigung auf einer Diskussionsveranstaltung in Passau. „Die Genossenschaftsbank und Sparkassen werden von der Einlagensicherung nicht berührt werden“, wird Juncker zitiert. Er habe seine Entscheidung damit begründet, dass Sparkassen und Volksbanken zum Modell der Sozialen Marktwirtschaft passen. Die Finanzkrise sei dagegen durch die Gier nach Geld ausgelöst worden, die bei kleineren Finanzinstituten nicht zu finden sei. Mit der geplanten einheitlichen Einlagensicherung sollen die bestehenden Verordnungen nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Denn nach Ansicht der EU-Kommission sind die bisherigen Haftungsregelungen derzeit nicht ausreichend, dass Banken und Anleger ein Szenario wie die Finanzkrise 2007/2008 weitestgehend unbeschadet überstehen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag für die einheitliche Einlagensicherung soll bis Ende 2015 vorliegen. Mit der Begründung, dass deutsche Sparer auch für die Guthaben der Anleger von Pleitebanken in anderen Ländern einstehen müssen, wurde der Plan von einer einheitlichen Einlagensicherung bisher von allen deutschen Banken gemeinsam abgelehnt. Dieses feste Band droht nun auseinanderzureißen, da die Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Ausnahmeregelung nur profitieren können. Die Bundesregierung hat sich zur geplanten Ausnahme noch nicht geäußert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert